Regelung des fließenden Verkehrs in der Bismarckallee; - Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 auf Einschränkung von Tempo 30 auf die Nachtstunden von 22.00 bis 8.00 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 6pvs/4/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des PVS vom 8.10.2013 wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorckstraße festgesetzt. Gegen diese Regelung gab es immer wieder Einwände aus der Bürgerschaft. Mit Schreiben vom 5.5.2014 beantragten die Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ, als Kompromiss, die „Tempo 30-Regelung“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr zu beschränken.
Die bestehende Regelung hat sich jedoch bewährt und die Verkehrsteilnehmer haben sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gewöhnt.
Eine Änderung des Sachverhalts würde zu Irritationen der Verkehrsteilnehmer führen. Aus diesem Grund sollte der Antrag abgelehnt werden.

.Beschluss:

Die bisherige Regelung „Tempo 30“ ganztägig bleibt bestehen.

Der Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ auf Einschränkung von „Tempo 30“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr wird abgelehnt (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 11.05.2015 09:16 Uhr