Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates des AVG für das Geschäftsjahr 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 6pl/10/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Giegerich Wolfgang
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Lüder Gerd
20
Otter Gerald
21
Schweickard Peter
22
Stegmann Karl-Heinz
23
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2015 14:58 Uhr