Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 7pl/10/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Hart Willi
12
Herzing Jürgen, Bürgermeister
13
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
14
Kapperer Leonie
15
Klein Karsten
16
Kunkel Rainer
17
Lenz-Böhlau Anne
18
Otter Gerald
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2015 14:58 Uhr