Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates des AVG für das Geschäftsjahr 2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
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Autz Wolfgang
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2
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Dr. Blatt Lothar
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3
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Büttner Johannes
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4
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Christ Manfred
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5
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Elsässer Werner
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6
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Euler Jessica, Bürgermeisterin
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7
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Dr. Frenzel Karl-Ludwig
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8
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Gans Brigitte
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9
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Gerlach Thomas
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10
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Giegerich Thomas
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11
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Giegerich Wolfgang
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12
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Hart Willi
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13
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Herzing Jürgen, Bürgermeister
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14
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Herzog Klaus, Oberbürgermeister
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15
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Kapperer Leonie
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16
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Klein Karsten
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17
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Kunkel Rainer
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18
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Lenz-Böhlau Anne
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19
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Lüder Gerd
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20
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Otter Gerald
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21
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Schweickard Peter
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22
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Stegmann Karl-Heinz
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23
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Wagener Stefan
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2015 14:58 Uhr