Information über die sog. "Geriatriezulage"; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.09.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 21.09.2015 | ö | Beschließend | 8 | pl/11/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der "Geriatriezulage" handelt es sich grundsätzlich um ein Altrelikt aus der Zeit des BAT und dem BMT-AW II. In vielen Unternehmen gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen, die die Auslegung entsprechend regeln.
Die Psychiatrie-/ Geriatriezulage wird dort heute noch in Form einer Pflegezulage praktiziert (46,03 € pro Monat/Vollzeitkraft).
Bis 2010 wurde eine Pflegezulage gezahlt. Diese wurde tarifvertraglich ab 2011 gestrichen. Dafür wurde als hausinterne Sonderlösung eine jährliche Sonderzahlung i. H. v. 2% des jeweiligen Jahresgehaltes etabliert.
Eine Pflegezulage wird dort nicht gezahlt. Die Mitarbeiter werden jedoch in drei Gehaltsstufen (2 Jahre: Einarbeitung; 5 Jahre: Basisstufe; danach Erfahrungsstufe) eingruppiert. Die Einordnung erfolgt nach den individuellen Fähigkeiten des Mitarbeiters.
Dort wird keine Pflegezulage gewährt.
Dort wird keine Pflegezulage gewährt.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0