Neubau Schleuse Obernau; Barrierefreier Ausbau des neuen Wehrsteges


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 22.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 3pvs/8/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll.

Dieser Beschluss wurde dem Wasserstraßen-Neubauamt (WSV) mit Schreiben vom 16.07.2015 mitgeteilt und um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gebeten. Die WSV hat daraufhin am 29.07.2015 darum gebeten, die Frage der vollständigen Einhaltung der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) nochmals kritisch zu hinterfragen, da eine solche Vorgabe ohne den Einbau von Aufzügen nur sehr schwierig umzusetzen sei. In einem daraufhin angesetzten Planungsgespräch am 03.08.2015 wurden deshalb zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen besprochen:

Vorgehensweise 1

Beauftragung eines Ingenieurbüros durch die WSV zur Erarbeitung alternativer Planungskonzepte, auch solche, die der DIN 18040-1 nicht 100%ig entsprechen. Vereinbarung zwischen der WSV und der Stadt Aschaffenburg sowie Niedernberg über die Kostentragung dieser Planungsstudien. Die WSV schätzt diesen Aufwand zwischen ca. 45.000 Euro (brutto) und ca. 76.000 Euro (brutto) ein. Die große Spanne erklärt sich daraus, dass im Augenblick noch nicht klar ist, ob diese Planungsstudien als Erweiterungsauftrag des bestehenden Auftrages verrechnet werden können oder als eigenständiger Auftrag zu werten ist. Die Kostentragung durch die Gemeinden müsste vorab in einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und der WSV niedergelegt sein.

Vorgehensweise 2

Es wird anstatt einer umfassenden Alternativprüfung nur eine beschränkte Zahl von Varianten genauer untersucht. Dies sind:

-        Zugangsrampe zum Wehrsteg vom Schleusenweg aus als gradlinige Verbindung zwischen Schleusenweg und Wehrsteg, allerdings mit mindestens ca. 8,5 % Neigung und ohne Podest, da eine formal barrierefreie Auswirkung die Zugänglichkeit einzelner Grundstücke am Schleusenweg aufgeben müsste.
-        Die Anordnung der Rampe in abgewinkelter Rampenführung nach Norden (talseits) unter Einhaltung der Vorgaben der Barrierefreiheit.

Die Überwindung der Höhendifferenz zwischen dem eigentlichen Wehrsteg und der Schleusenquerung von etwa 2,1 m empfiehlt die WSV in jedem Fall mit einem Aufzug vorzunehmen, da sie die Anordnung eines geneigten Wehrstegs über das erste Wehrfeld aus konstruktiven und gestalterischen Gründen heraus nicht befürwortet. Bei der umfassenden Untersuchung nach Vorgehensweise 1 könnte jedoch auch dies genauer durchdacht werden.

Nachdem die Ausbildung des neuen Wehrstegs in den nächsten Jahren nur mit intensiver Kooperation der WSV zu verwirklichen sein wird, empfiehlt die Verwaltung die Vorgehensweise 1 weiter zu verfolgen, zumal nach Aussage der WSV die Vorgehensweise 2 nicht unbedingt kostensparender ist.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zum Fortgang der Planungsarbeiten des neuen Wehrstegs zur Kenntnis.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt die Vorgehensweise 1 (gem. Anlage 2) weiter zu verfolgen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Gemeinde Niedernberg eine Vereinbarung zur Kostentragung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 15:26 Uhr