Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (15 WE) auf dem Baugrundstück xxx, Gemarkung xxx, an der xxx durch MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH BVNr. 20150169


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 23.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 23.09.2015 ö Beschließend 3uvs/7/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 12.05.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.06.2015, beantragt die Firma MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der xxx in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit einem zusätzlichen einseitig zurückgesetzten Penthouse als Staffelgeschoss. Das Vorhaben hat insgesamt 15 Wohnungen mit einer Größe zwischen 60 und 108 m². Der gesamte Baukörper hat eine Länge von 49,12 m und eine Breite von 12 m und erreicht eine Höhe von 10,92 m.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 31.07.2015 liegt das Bauvorhaben im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. xxx, der für das Baugrundstück die Gebietsart „reines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der xxx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2015 09:56 Uhr