Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungs- und Büroanbau auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx und xxx an der Ebersbacher Straße und Feldchenstraße, Gemarkung Schweinheim durch die Büttner Verwaltungs- und Grundstücks GmbH & Co. KG, Mönchberg,
BV-Nr. xxx
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 22.05.2015, eingegangen am 18.06.2015 und Tekturplan vom 05.08.2015, eingegangen am 11.08.2015 beantragt die Büttner Verwaltungs- und Grundstücks GmbH & Co. KG den Neubau einer Produktionshalle sowie ein Verwaltungs- und Bürogebäude auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx und xxx an der Ebersbacher Straße und Feldchenstraße – Ebersbacher Str. 89, in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein dreigeschossiges Verwaltungs- und Bürogebäude mit einer erdgeschossigen Produktionshalle mit einer Bruttogrundfläche von 814 m².
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/26 „Gewerbegebiet Ebersbacher Straße“. Der Bebauungsplan setzt die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest.
Nach der Stellplatzberechnung entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben 20 Stellplätze erforderlich, die nach den Plänen zum Bauantrag auf dem Baugrundstück hergestellt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Büttner Verwaltungs- und Grundstücks GmbH & Co. KG, Mönchberg, zum Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungs- und Büroräumen auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn
. 4700/61 und 4700/64 an der Ebersbacher Straße und Feldchenstraße – Ebersbacher Straße 89 – in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2015 09:56 Uhr