Anpassung VAB-Tarif zum 01.01.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 24.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 24.09.2015 ö Beschließend 5ws/5/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2016 um 2,28 %. Die Abstimmung mit den VAB-Partnerunternehmen sowie der Regierung von Unterfranken bezüglich dieses Tarifvorschlages ist bereits erfolgt. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Tarifanpassung in Bezug auf Marktfähigkeit, Tarifgerechtigkeit und Auskömmlichkeit geprüft und die Zustimmung in Aussicht gestellt.

A. Grundlagen der Tarifanpassung

A.1 Kostenentwicklung allgemein

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich vorwiegend aus den allgemeinen Kosten-steigerungen im Bereich der Personalkosten. Die Kosten für Treibstoffe und Material haben sich hingegen nur unwesentlich verändert.

Die Mehrkosten für das Personal aus den erfolgten Tarif- bzw. Prämienabschlüssen bewegen sich in einer Größenordnung von etwa 3,8 %. Hieraus sind etwa 210.000 € an Mehrkosten zu erwarten.

A.2 Demographische Entwicklungen

Nicht spurlos gehen mittlerweile die demographischen Entwicklungen an den Nahverkehrsunter-nehmen vorbei. Rückgänge der Schülerzahlen bewirken in diesem Kundensegment zunächst geringere Einnahmen. Leistungskürzungen zur Kompensation sind dabei weitgehend nicht möglich, da die verschiedenen Schulverkehre auch für eine geringere Zahl von Schülern aufrechterhalten werden müssen. Ganz im Gegenteil, durch die Zusammenlegung einzelner Jahrgangsstufen unterschiedlicher Schulen, werden sogar zusätzliche Fahrten notwendig. Folglich sind die VAB-Partnerunternehmen auf diese Tarifwirkung von 2,28 % zwingend angewiesen, um weiter in der Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bereitstellen zu können.

Im VAB-Vertrag § 11 Nr. 4 ist definiert, dass die Zustimmung zum Tarif ein wesentliches Kriterium für den Fortbestand der VAB ist. Werden Tarifanpassungen mit den entsprechend kalkulierten Mehreinnahmen abgelehnt, so endet der VAB-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens sechs Monate vom Tag der ersten Beratung des Tarifes.

A.3 Tarifwirkung im Allgemeinen

Gesamtwirkung
Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 2,28 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden.

Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 131.000 € betragen. Die Stadtwerke gehen daher davon aus, dass selbst mit dieser Tarifmaßnahme die zu erwartenden Mehrkosten und der sich bemerkbar machende demographische Effekt, nicht abgedeckt werden können. Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung wurde so gewählt, dass diese noch marktverträglich ist und beim Kunden nicht auf eine generelle Ablehnung stößt.

B. Einzelne Tarifmaßnahmen


Die althergebrachten Berechnungswege der Fahrkarten werden weitestgehend nicht verändert und orientieren sich an den Vorgaben der Regierung von Unterfranken. In den Anlagen sind die entsprechenden Preisänderungen dargestellt.

Im vorliegenden Tarifvorschlag ist eine Gewichtung enthalten. Zeitkarten, insbesondere die GrüneNeun-Zeitkarten, werden geringfügig stärker angehoben.

C. Änderung der Beförderungsbedingungen
       
Es sind folgende Änderungen in den Beförderungsbedingungen vorgesehen:

Mitnahmen von Mobilitätshilfen (E-Scooter)
Aufgrund entsprechender Gerichtsurteile und Gutachten, welche die Gefährdung durch E-Scooter darstellen, müssen diese von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dies bedeutet nicht den Ausschluss des Inhabers eines E-Scooters. Vielmehr wäre in diesen Fällen die Verwendung einer anderen Mobilitätshilfe eine Alternative.

§ 12        Beförderung von Sachen

(…)
(4) Insbesondere folgende Hilfs- und Transportmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen:
       1. E-Scooter, einsitzig
2. Elektromobil, zweisitzig (Freizeit-Scooter)
       3. Sedgeways (Freizeitnutzung)

Weitere Änderungen der Beförderungsbedingungen haben nur redaktionellen Charakter. Auf eine Darstellung derselben wird an dieser Stelle verzichtet.

D. Änderung der Tarifbestimmungen

Preisstufen

Die Preisstufe 1 wird differenziert in eine Preisstufe 11 und in die Preisstufe 1. Ziel ist es eine auf das Stadtgebiet beschränkte Gültigkeit einzelner Tarifarten im Tarifblatt verständlich darzustellen. Im Weiteren öffnet dies für die Zukunft Handlungsspielräume um die Tarifentwicklung zwischen der regionalen Preisstufe 1 und der in einem deutlich größeren räumlichen Bereich gültigen Preisstufe 11 zu differenzieren.

0.2 Preisstufen

Die Fahrpreise ergeben sich aus der Anzahl der Waben oder der Tarifgebiete, die der Fahrgast befährt. Das Stadtgebiet Aschaffenburg ist in fünf Waben eingeteilt. Neben der Kernstadt Aschaffenburg sind dies die Stadtteile Leider-Industriegebiet, Nilkheim-Industriegebiet, Obernau und Gailbach. Fahrkarten mit Angabe des Tarifpunkts 9111 Aschaffenburg gelten auch in allen Aschaffenburger Stadtteilen.

Preisstufe 11 = Stadtgebiet Aschaffenburg (inklusive aller Stadtteile)
Preisstufe 1 = 1 Wabe = Lokalverkehr innerhalb einer Wabe



Kurzstrecke
Im Stadtgebiet Aschaffenburg wird ein Kurzstreckentarif, gültig ab 09:00 Uhr eingeführt. Ziel dieser Tarifmaßnahme ist es, neue Kunden zu gewinnen, die den ÖPNV nur für kurze Entfernungen nutzen möchten. Die Einführung wird zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Mit der Einführung der Kurzstrecke muss auch die Kontrolldichte erhöht werden, da ein Missbrauch nicht auszuschließen ist. Aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens in der Zeit bis 09:00 Uhr sind Kontrollen kaum durchführbar, weswegen die Kurzstrecke auf die Zeit nach 09:00 Uhr beschränkt ist.

1.5 Kurzstrecke Aschaffenburg

Diese Fahrkarte gilt nach der Einstiegshaltestelle bis zur drittnächsten Haltestelle auf derselben Buslinie im Stadtgebiet Aschaffenburg (Preisstufe 11). Ein Umsteigen ist nicht möglich. Gültig ab 09:00 Uhr.

Tageskarten
Bisher waren Tageskarten nominell personenbezogen. Nachdem dies in der Praxis kaum kontrollierbar ist, wird die Übertragbarkeit eingeräumt. Dies wird in anderen Verbünden und Tarifgemeinschaften (z.B. RMV) ebenso geregelt.

2. Tageskarten

Tageskarten werden in allen Preisstufen ausgegeben. Diese gelten an dem aufgedruckten Betriebstag für beliebig viele Fahrten in der auf dem Fahrschein angegebenen Fahrtstrecke bzw. Tarifgebiet. Die Tageskarte ist übertragbar. Es werden folgende Tageskarten ausgegeben: (…)


Dreitageskarte
Als zusätzliches Tarifangebot wird eine Dreitageskarte in der VAB eingeführt. Damit reagiert die VAB auf vielfachen Kundenwunsch. Der Preisfaktor wurde auf das 2,5fache der jeweiligen Tageskarte Erwachsene festgelegt.

Dieses Tarifangebot eröffnet damit gerade für die Wochenendsituation (Fr-Sa-So) Handlungsoptionen. Für den typischen Städtetourist wäre dies ein attraktives und einfach zu handhabendes Angebot (keine Zeiteinschränkung etc.).

3.3 Dreitageskarte

Die Dreitageskarte gilt für eine Person und ist übertragbar.


Einführung Anerkennungsregelung für Monats- und Jahreskarten im AST-Verkehr
Für Monats- und Jahreskarteninhaber wird mit Abschnitt 6.2. eine Anerkennungsregelung geschaffen, nach der diese einen vergünstigten Tarif im AST haben können. Ziel ist es den ÖPNV Abo-Kunden nicht mit dem vollen AST-Komfortzuschlag zu belasten, sondern die Bindung des Kunden an den ÖPNV zu honorieren.

6 AST

6.1  Anruf-Sammeltaxi Komfortzuschlag

Für die Fahrt im Anruf-Sammel-Taxi gelten die AST-Fahrpreise gemäß dem gültigen Tarifblatt für jeden angemeldeten Fahrgast. Es werden keine Ermäßigungen gewährt. Im Komfortzuschlag ist der Einzelfahrschein enthalten.

6.2 Anruf-Sammeltaxi Komfortzuschlag Monats- und Jahreskarteninhaber

Für Inhaber von Monatskarten gemäß 4.1 bis 4.3 und Jahreskarten gemäß 5.1 bis 5.6 gilt der ermäßigte Komfortzuschlag im AST. Gleichgestellt sind Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung, Inhaber von Jahreskarten des RMV-VAB-Übergangstarifes und der Bahncard 100.

Neuordnung Seniorentarife AboAktiv, Pilotprojekt der VAB mit Förderung durch die Regierung
Das bestehende AboAktiv wird künftig von einem AboAktiv Basic und ein AboAktiv Premium abgelöst. Zusätzlich wird eine Partnerkarte für Kunden des AboAktiv Premium eingeführt.

Hintergrund:
-        Eine Bezuschussung des Seniorentarifes „AboAktiv“ wurde seitens der Regierung bewilligt.
-        Der Zuschuss wird für eine Pilotphase von max. zwei Jahren gewährt.
-        Für jedes Ticket AboAktiv Premium werden € 10.- von der Regierung bezuschusst.


Neue Struktur Seniorenangebote „Basic“ und „Premium“
1.        AboAktiv Basic 33,- €

-        ab dem vollendeten 63. Lebensjahr erhältlich
-        gültig ab 9:00 Uhr
-        im gesamten Netz der VAB
-        jährlich kündbar
-        keine Mitnahmeregelung

2. AboAktiv Premium
-        bisherige AboAktiv-Kunden werden ab 01.01.2016 automatisch übergeleitet und zahlen anstelle von 34,50 € nur noch 33.- € (Regulärer Preis 43,- €, abzüglich 10,- € Zuschuss).
-        ab dem vollendeten 63. Lebensjahr erhältlich
-        ohne zeitliche Einschränkung
-        im gesamten Netz der VAB
-        monatlich kündbar
-        Partnerkarte für 20,- € erhältlich 
-        Mitnahmeregelung
3. AboAktiv Premium Partnerkarte
-        Siehe AboAktiv Premium
-        abgesenkter Preis

Bei 1.300 Bestandskunden plus ca. 500 zu erwartende neue Kunden, d.h. bei 1.800 Kunden (VAB gesamt) zeichnet sich mit dieser Vorgabe folgender Subventionsbedarf ab:
Zuschuss

Pro Ticket und Monat
Bei 1.800 Kunden jährliche Subvention
2016
  10 €
216.000 €
2017
  10 €
216.000 €
Marketing

  50.000 €
Summe

482.000 €

Nachfolgend die Regelungen in den Tarifbestimmungen und Besonderen Bedingungen für das Abonnement.

Tarifbestimmungen


5.4. AboAktiv
Diese Jahreskarten gelten für Fahrgäste ab dem vollendeten 63. Lebensjahr im gesamten VAB-Netz und sind nicht übertragbar. Es besteht keine Mitnahmeregelung. Der Nachweis der Berechtigung ist vom Antragsteller zu erbringen.

Bestandskunden AboAktiv werden zum 01.01.2016 automatisch in das AboAktiv Premium übergeleitet.


5.4.1 AboAktiv Basic
Diese Jahreskarte gilt Montag – Freitag ab 09.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig im gesamten VAB-Netz.

5.4.2 AboAktiv Premium
Diese Jahreskarte gilt ohne zeitliche Einschränkung.

5.4.3 AboAktiv Premium Partnerkarte
Diese Jahreskarte gilt ohne zeitliche Einschränkung. An eingetragene Lebenspartner/Ehepartner von Inhabern eines AboAktiv Premium (Hauptkarte) wird maximal eine Partnerkarte mit gleichem Laufzeitende ausgegeben. Voraussetzungen sind:
Der Nachweis eines gemeinsamen Haushaltes/Hauptwohnsitzes und die Abbuchung des Preises für die Partnerkarte erfolgt von demselben Konto wie bei der Hauptkarte. Der Besteller ist für beide Karten identisch. Das 63. Lebensjahr ist vollendet. Der Nachweis der Berechtigung ist vom Antragsteller zu erbringen.





Anlage 1:        Tarifblatt zum 01.01.2016
Diese Tabelle stellt den zum 01.01.2016 geplanten Tarif dar.

Anlage 2:        Sonstige Gebühren
Es entfällt gemäß der Änderung der Kündigungsregelungen bei Jahreskarten die entsprechende Nachgebühr.

Anlage 3:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.

Anlage 4:        Tarif 14.12.2014 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss: 1

Stadtrat Thomas Giegerich beantragt den AST-Tarif für Kinder und Jugendliche auf 2,-- € festzulegen und zusätzlich für Zeitkarteninhaber (Kinder und Jugendliche) auf 1,50 € festzulegen.

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der Antrag der KI in Anlage 5 wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende legt jeden der vier dort genannten Punkte getrennt zur Abstimmung vor. Bei der Abstimmung über die jeweiligen Antragsziffern werden folgende  Abstimmungsergebnisse erzielt:

Abstimmung zu Ziffer 1  Ja-Stimmen 1 / Nein-Stimmen 15 (16 anwesende stimmberechtigte Mitglieder). Der Antrag ist damit abgelehnt.

Abstimmung zu Ziffer 2:  Ja-Stimmen 1 / Nein-Stimmen 15 (16 anwesende stimmberechtigte Mitglieder). Der Antrag ist damit abgelehnt.

Abstimmung zu Ziffer 3: Ja-Stimmen 4 / Nein-Stimmen 12 (16 anwesende stimmberechtigte Mitglieder). Der Antrag ist damit abgelehnt.

Abstimmung zu Ziffer 4: Ja-Stimmen 1 / Nein-Stimmen 15 (16 anwesende stimmberechtigte Mitglieder). Der Antrag ist damit abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag in Anlage 5 ist damit insgesamt abgelehnt.

.Beschluss: 3

I. Der für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.09.2014 seit 14.12.2014 gültige Tarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Anlage 6 mit Wirkung zum 01.01.2016 geändert.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.12.2015 09:53 Uhr