kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg; Zuschuss zum Neubau einer Bogensporthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 20.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 18sps/2/18/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 07.07.2015 beantragt die Kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg (388 Mitglieder) einen Zuschuss zum Neubau einer Bogensporthalle.

Die voraussichtlichen zuschussfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 385.000,00 €.

Für diese Baumaßnahme wurde über den Bayer. Sportschützenbund e.V. ein Antrag auf Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

Es wird vorgeschlagen, zu den anfallenden durch die Regierung von Unterfranken festgestellten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 130.000,00 €, zu gewähren.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2021 erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

I. Der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg wird aufgrund ihres Antrages vom 07.07.2015 zu den Kosten des Neubaus einer Bogensporthalle ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2016 13:40 Uhr