Erweiterung eines Autohauses durch einen Anbau auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx, durch die Aliye und Nejla Kalkan GbR, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 09.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 09.12.2015 ö Beschließend 2uvs/10/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 09.07. und 21.10.2015, beantragt die Aliye und Nejla Kalkan GbR, Aschaffenburg, die Erweiterung eines Autohauses durch einen Anbau auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx in Aschaffenburg.

Durch das Bauvorhaben wird die bisher bestehende Eckbebauung des Autohauses in der Würzburger Straße xx durch einen Anbau bis an die nordwestliche Grundstücksgrenze erweitert. In dem eingeschossigen Anbau entsteht ein sogenannter Showroom mit Direktannahmestelle, Prüfstelle und eine Terrasse/Galerie in einem Zwischengeschoss. Der Anbau hat eine Nutzfläche von ca. 710 m².

Nach den planungsrechtlichen Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes vom 15.09.2015 und 26.10.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/3a für das Gebiet zwischen Würzburger Straße, Berliner Allee, Sälzer Weg und Rhönstraße und setzt für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort zulässig. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück die geschlossene Bauweise fest (Baukörper über 50 m). Der Anbau wird wohl auf die Grundstücksgrenze gesetzt, erhält aber zum Grundstück der Waschstraße hin Fensteröffnungen, ein Anbau an diese Wand ist nicht beabsichtigt. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme auf dem Nachbargrundstück liegt vor. Damit ist ein Anbau an das Gebäude nicht mehr möglich und es liegt eine offene Bauweise vor. Aufgrund des insgesamt gut proportionierten Baukörpers wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „geschlossene Bauweise“ zugunsten dieser rechtlich gesehenen offenen Bauweise vorgeschlagen.

Durch eine weitere Auflage ist der Bestand der vorhandenen Bäume entlang der Würzburger Straße während der Bauarbeiten durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Aufgrund des vorgelegten Gesamtstellplatznachweises für das gesamte Grundstück sind für alle Nutzungen insgesamt 21 Stellplätze erforderlich, die auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Aliye und Nejla Kalkan GbR Aschaffenburg zur Erweiterung eines Autohauses durch einen Anbau auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.01.2016 11:33 Uhr