Barrierefreier Wehrstegneubau Schleuse Obernau; - Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg - Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Niedernberg - Zustimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Beschließend 2hfs/14/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll.
Dieser Beschluss wurde dem Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) mit Schreiben vom 16.07.2015 mitgeteilt und um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gebeten. Das WNA hat daraufhin am 29.07.2015 darum gebeten, die Frage der vollständigen Einhaltung der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) nochmals kritisch zu hinterfragen, da eine solche Vorgabe ohne den Einbau von Aufzügen nur sehr schwierig umzusetzen sei. In einem daraufhin angesetzten Planungsgespräch am  03.08.2015 wurden deshalb zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen besprochen.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 22.09.15 wurde daher beschlossen, der von der Verwaltung empfohlenen Vorgehensweise zu folgen:
-        Die Beauftragung eines Ingenieurbüros durch das WNA zur Erarbeitung alternativer Planungskonzepte, auch solche, die der DIN 18040-1 nicht 100%ig entsprechen.
-        Erstellung einer Vereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie Niedernberg über die Kostentragung dieser Planungsstudien.
-        Die Kostentragung durch die Gemeinden müsste vorab in einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem WNA niedergelegt sein.
Das Wasserstraßen-Neubauamt hat daraufhin den Entwurf der vorgenannten Verwaltungsvereinbarungen erstellt. Dabei wurden  nur über die Kostentragung der Planungsstudien bzw. über das Verhältnis der Kostentragung zwischen den Gemeinden Vereinbarungen getroffen. Die Finanzierung der Barrierefreiheit ist nicht Bestandteil dieser Verwaltungsvereinbarungen. Hierüber wird später entschieden.
Inhalt der Vereinbarung zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Das WNA führt im Auftrag und auf Kosten der Stadt und Gemeinde zusätzliche Planungsleistungen bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung des neuen Wehrsteges durch die Öffentlichkeit im Zuge der Planung zum Neubau der Staustufe Obernau durch. Die zusätzlichen Planungsleistungen beinhalten, die für die Barrierefreiheit erforderlichen, flach geneigten Rampen, sowie deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz von Stadt und Gemeinde, die barrierefreie Überwindung des Höhenversatzes von ca. 2,5 m im Bereich des Betriebsgebäudes und der Bootsschleuse, sowie eine temporäre Baufeldüberbrückung. Stadt und Gemeinde tragen hierfür die Kosten, die nach gegenwärtigem Stand bei ca. 71.500 € (Brutto) liegen. Die Vereinbarung ist mit der Gemeinde Niedernberg abgestimmt. Die Planungskosten werden in den Haushalt 2016 eingestellt.                                                                                                                                                       
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen muss eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden, ebenso muss nach Fertigstellung des Wehrsteges, dessen Nutzung analog zum bestehenden Wehrsteg in einem Nutzungsvertrag geregelt werden.
Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Grundlage der Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niederberg ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg. Mit der Gemeinde Niedernberg wurde abgestimmt, dass die Aufteilung der Kostentragung nach dem Einwohnerschlüssel der Stadt und Gemeinde zum Stichtag 31.12.2014 erfolgt. Das bedeutet, dass die Stadt Aschaffenburg 93,18% (66.624,00 €) und die Gemeinde Niedernberg 6,82% (4.876,00 €) der tatsächlichen Planungsleistungen zu tragen hat. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Der Markt Sulzbach hat sich ebenfalls bereit erklärt, an den Planungskosten zu beteiligen. Er gewährt einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 €.

.Beschluss:

I.

1. Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (siehe Anlage 3)
1.1 Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Nr. 01/2015 über die Planung des Wehrstegneubaus an der Staustufe Obernau zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA) und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg zur Kenntnis.
1.2 Dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Nr. 01/2015 wird vom Haupt- und Finanzsenat zugestimmt.
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
1.4 Die Verwaltung stellt die Planungsergebnisse, die aus der Verwaltungsvereinbarung resultieren, dem Stadtrat vor.
2. Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Niedernberg (siehe Anlage 4)
2.1 Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Aufteilung der Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg zur Kenntnis.
2.2 Dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Aufteilung der Planungskosten wird vom Haupt- und Finanzsenat zugestimmt.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.01.2016 12:05 Uhr