Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Laden (47 WE) auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Platanenallee xx durch die Apolle3eck GmbH & Co. Immobilien KG, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 5uvs/3/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bauvoranfrage der Apollo3eck GmbH & Co. Immobilien KG zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Laden (47 WE) auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße/Platanenallee xx wird wie folgt beantwortet:

1.        Ist die geplante Geschossigkeit von VI + Staffelgeschoss entlang der Platanenallee/Anfang Breslauer Straße bzw. von V + Staffelgeschoss in der Breslauer Str. des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der Bebauung entlang der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung Breslauer Str. x-x genehmigungsfähig?
Entlang der Breslauer Straße fügt sich eine derart hohe Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich unzulässig.

2.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Breslauer Str. über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf die Fl.-Nr. xxx (Platanenallee x), xxx (Breslauer Str. x) und xxx (Breslauer Str. x/x) fallen, wenn die entsprechenden Nachbarn zustimmen?
Die Abstandsfläche darf über die Straßenmitte der Breslauer Straße hinausreichen wenn die bauliche Höhe und Dichte sowie die Nutzung und städtebauliche Figuration gemäß den planungsrechtlichen Antworten auf die Fragen 1, 4, 6 und 9 verringert bzw. geändert werden.

3.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Platanenallee über die Straßenmitte der Platanenallee hinaus auf die öffentliche Grünfläche des Parks fallen?
Vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 2.

4.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der vorhandenen Bebauung an der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, das Grundstück mit einer GFZ von 4,57 ausgenutzt werden?
Eine GFZ von 4,57 ist nicht zulässig.

5.        Ist die GRZ I von geplanten 0,72 genehmigungsfähig?
Vergleiche die Antwort zur Frage 6

6.        Darf die maximal zulässige GRZ II (zul. GRZ + 50% max. 0,8) um 0,2 (geplant 1,00) überschritten werden? (Die Überschreitung kommt durch die Einbeziehung des begrünten Daches des Sockelgeschosses in die GRZ II-Berechnung zu Stande)?
Die GRZ I und die GRZ II ist unter Auflagen und Bedingungen zulässig.

7.        Ist die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus in der Platanenallee aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig, allerdings nur, das von der/zur Platanenallee nur jeweils nach rechts ein- und ausgefahren werden kann.

8.        Ist eine Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus bei gespiegelter Organisation der Tiefgarage in der Breslauer Straße genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist genehmigungsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass in der Breslauer Straße beengte Verhältnisse bestehen und dass aus der Breslauer Straße in die Platanenallee nur nach rechts ausgefahren werden kann.

9.        Ist eine Wohnnutzung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. im Erdgeschoss bei einem Sockelgeschoss mit OK gleich 1,10 m ü. OK Gelände genehmigungsfähig?
Aufgrund der intensiver Verkehrsbelastung ist es an der Platanenallee städtebaulich nicht vertretbar, im Mischgebiet gem. § 34 BauGB im Erdgeschoss Wohnnutzung zuzulassen. In der Breslauer Straße ist bei entsprechendem Rückversatz des Gebäudes um mindestens 3 m und Ausbildung einer Vorgartenzone die Unterbringung von Wohnungen auch im Erdgeschoss möglich.

.Beschluss:

I.
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (47 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße/Platanenallee, durch die Apollo3eck GmbH & Co. Immobilien KG wird wie folgt beantwortet:

1.        Ist die geplante Geschossigkeit von VI + Staffelgeschoss entlang der Platanenallee/Anfang Breslauer Straße bzw. von V + Staffelgeschoss in der Breslauer Str. des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der Bebauung entlang der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung Breslauer Str. x-x genehmigungsfähig?
Entlang der Breslauer Straße fügt sich eine derart hohe Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich unzulässig.

2.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Breslauer Str. über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf die Fl.-Nr. xxx (Platanenallee x), xxx (Breslauer Str. x) und xxx (Breslauer Str. x/x) fallen, wenn die entsprechenden Nachbarn zustimmen?
Die Abstandsfläche darf über die Straßenmitte der Breslauer Straße hinausreichen wenn die bauliche Höhe und Dichte sowie die Nutzung und städtebauliche Figuration gemäß den planungsrechtlichen Antworten auf die Fragen 1, 4, 6 und 9 verringert bzw. geändert werden.

3.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Platanenallee über die Straßenmitte der Platanenallee hinaus auf die öffentliche Grünfläche des Parks fallen?
Vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 2.

4.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der vorhandenen Bebauung an der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, das Grundstück mit einer GFZ von 4,57 ausgenutzt werden?
Eine GFZ von 4,57 ist nicht zulässig.

5.        Ist die GRZ I von geplanten 0,72 genehmigungsfähig?
Vergleiche die Antwort zur Frage 6

6.        Darf die maximal zulässige GRZ II (zul. GRZ + 50% max. 0,8) um 0,2 (geplant 1,00) überschritten werden? (Die Überschreitung kommt durch die Einbeziehung des begrünten Daches des Sockelgeschosses in die GRZ II-Berechnung zu Stande)
Die GRZ I und die GRZ II ist unter Auflagen und Bedingungen zulässig.

7.        Ist die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus in der Platanenallee aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig, allerdings nur, das von der/zur Platanenallee nur jeweils nach rechts ein- und ausgefahren werden kann.

8.        Ist eine Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus bei gespiegelter Organisation der Tiefgarage in der Breslauer Straße genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist genehmigungsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass in der Breslauer Straße beengte Verhältnisse bestehen und dass aus der Breslauer Straße in die Platanenallee nur nach rechts ausgefahren werden kann.

9.        Ist eine Wohnnutzung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. im Erdgeschoss bei einem Sockelgeschoss mit OK gleich 1,10 m ü. OK Gelände genehmigungsfähig?
Aufgrund der intensiven Verkehrsbelastung ist es an der Platanenallee städtebaulich nicht vertretbar, im Mischgebiet gem. § 34 BauGB im Erdgeschoss Wohnnutzung zuzulassen. In der Breslauer Straße ist bei entsprechendem Rückversatz des Gebäudes um mindestens 3 m und Ausbildung einer Vorgartenzone die Unterbringung von Wohnungen auch im Erdgeschoss möglich.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:24 Uhr