Unterricht und Betreuung für Flüchtlingskinder in Aschaffenburg; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.02.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 09.05.2016 ö Beschließend 11pl/5/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In ihrem Antrag vom 18.02.2016 bat die SPD-Stadtratsfraktion um verschiedene Informationen bezüglich der aktuellen schulischen Situation von Flüchtlingskindern. Die Angaben wurden ursprünglich zum Stand 01.02.2016 erbeten. Aufgrund des bis vor wenigen Wochen sehr starken Zustroms von Flüchtlingen und damit auch von Flüchtlingskindern sind seither Veränderungen eingetreten, so dass hier der aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage Eingang findet. Im einzelnen nimmt die Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

1.        „Wie viele Flüchtlingskinder werden derzeit in Aschaffenburg unterrichtet? Bitte getrennt nach Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Realschulen.“

Derzeit werden 77 Flüchtlingskinder in Grundschulen, 114 in Mittelschulen, 7 Kinder an der Ruth-Weiss-Realschule sowie 4 an Gymnasien (je 2 am Kronberg- bzw. Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium) unterrichtet. Zum Schuljahr 2016/17 wird an der Ruth-Weiss-Realschule eine sog. „SPRINT-Klasse“ zur Förderung realschulgeeigneter Flüchtlingskinder eingerichtet.

2.        „Wie viele Übergangsklassen gibt es in den Grund- und Mittelschulen, wo wurden sie eingerichtet, mit welcher Begründung?“

Im Grundschulbereich wurden zunächst 2 Übergangsklassen an der Kolpingschule eingerichtet, die derzeit von 35 SchülerInnen besucht werden.  Die Schule liegt aus allen Stadtteilen zentral erreichbar in der Nähe des Hauptbahnhofes und hatte bereits in früheren Jahren schon Übergangsklassen geführt, verfügt somit über ein Lehrerkollegium mit einschlägiger Erfahrung. Mittlerweile wurde eine weiter Übergangsklasse an der Schillerschule mit derzeit 15 SchülerInnen eingerichtet, da viele Flüchtlingsfamilien in Damm leben.
Im Mittelschulbereich sind 5 Übergangsklassen an der Pestalozzi-Mittelschule mit insgesamt 82 SchülerInnen eingerichtet; auch hier verfügt das Lehrerkollegium schon über mehrjährige Erfahrung mit diesen Klassen. Eine weitere Übergangsklasse mit aktuell 18 SchülerInnen wurde an der Schönbergschule eingerichtet, da -siehe Grundschule- viele Flüchtlingsfamilien in Damm bzw. der Innenstadt leben.

3.        „Wie viele Berufsintegrationsklassen wurden gebildet, an welchen Berufsschulen?“

An der Staatlichen Berufsschule I sind 2 Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) eingerichtet, die derzeit von zusammen 23 SchülerInnen besucht werden. Hinzu kommen 6 Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) mit aktuell 101 SchülerInnen sowie 2 zum Schulhalbjahr eingerichtete Vorklassen (BIJ/V-H) mit zusammen 39 SchülerInnen. An der Staatlichen Berufsschule III starteten zum Schulhalbjahr 2 weitere Klassen mit 44 SchüerInnen, an der Beruflichen Oberschule 1 weitere Vorklasse (BIJ/V-H) mit 23 SchülerInnen.

4.        „Wurden Klassen für Flüchtlingskinder oder jugendliche Flüchtlinge beantragt, die aber nicht gebildet wurden? Welches sind die Gründe dafür?“

Alle für Flüchtlingskinder bzw. jugendliche Flüchtlinge beantragten Klassen wurden gebildet.

5.        „Reichen die Schulräume aus? In welchen Stadtteilen gibt es noch frei Schulräume?“

Die Schulräume sind derzeit knapp ausreichend; für eine Übergangsklasse der Pestalozzi-Mittelschule ist noch bis zum Ende des Schuljahres ein Raum im Pfarrheim St. Gertrud in Schweinheim angemietet. Freie Schulräume sind aktuell lediglich an der Erthalschule in Leider vorhanden (frühere Räume Teilhauptschule).

6.        „Stehen ausreichend Ganztagsangebote (Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen, Freizeitgestaltung, Ganztagsklassen) zur Verfügung?“

Für alle unter Nr. 1 Flüchtlingskinder an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie an den Gymnasien besteht die Möglichkeit, an den Ganztagsangeboten ihrer jeweiligen Schule teilzunehmen, wovon jedoch derzeit nicht alle Gebrauch machen.

7.        „Wie wird die Einstufung in / der Übergang auf Regelklassen geregelt? Wer trifft die Entscheidungen?“

Die SchulleiterInnen entscheiden über die Einstufung junger Flüchtlinge in Übergangs- bzw. Regelklassen der verschiedenen Jahrgangsstufen.

8.        „Wie sind die vorhandenen Lehrkräfte auf die neuen Aufgaben vorbeitet, wie die neu eingestellten Lehrkräfte?“

Sowohl bereits über längere Zeit an den Schulen mit Flüchtlingskindern beschäftigte Lehrkräfte als auch neu eingestellte LehrerInnen nutzen derzeit zur Vorbereitung auf ihre neuen Aufgben die vom Freistaat Bayern hierzu angebotenen Fortbildungsmaßnahmen.

9.        „Wurde das sozialpädagogische Angebot ausgeweitet, nach welchen Konzepten arbeiten Lehrkräfte und Betreuer zusammen?“

Das sozialpädagogische Angebot an den Grund- und Mittelschulen wurde im Zusammenhang mit der Beschulung von Flüchtlingen nicht ausgeweitet, allerdings ist an der Kolping- und Schönbergschule sowie an der Pestalozzi-Mittelschule ohnehin bereits Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) eingerichtet. Die Zusammenarbeit dort richtet sich nach den bereits vor Einrichtung bzw. Ausweitung der Übergangsklassen installierten Konzepten. An den Realschulen und Gymnasien sind junge Flüchtlinge bislang nur in geringer Zahl vertreten. Die Konzeption der Berufsintegrationsklassen (BIJ, BIJ/V und BIJ/V-H) sieht zwingend eine begleitende sozialpädagogische Betreuung vor; für die insgesamt 11 Klassen an der Staatlichen Berufsschule I und der Beruflichen Oberschule (s. Nr. 3) sind derzeit 2 Vollzeit-Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte eingerichtet. Die beiden Klassen an der Staatlichen Berufsschule III, für die der Landkreis Aschaffenburg zuständiger Sachaufwandsträger ist,  werden von einer beim Landkreis angestellten Fachkraft mit dem Umfang einer halben Stelle sozialpädagogisch betreut.

10.         „Gibt es zielgruppengerechtes Material für Bildung und Betreuung?“

Für die Bildung und Betreuung von Flüchtlingskindern bzw. jugendlichen Flüchtlingen steht mittlerweile umfangreiches Material zur Verfügung, das an den meisten betroffenen Schulen auch intensiv genutzt wird. Teilweise entwickeln Lehrkräfte auch selbst individuelle Materialien.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Beschulung und Betreuung von Flüchtlingskindern wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:38 Uhr