Mit Schreiben vom 22.12.2015 beantragte die SPD Stadtratsfraktion Aschaffenburg die Abgabe eines Berichts zur Schulwegsicherheit in Aschaffenburg. Konkret wurden dazu 6 Fragen gestellt.
Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte aufgrund einer Stellungnahme der Polizeiinspektion Aschaffenburg.
Frage 1:
In welchen Zeitabständen werden die vorhandenen Schulwegpläne aktualisiert? Gibt es überall noch Markierungen für Grundschüler auf den Gehsteigen und an Überwegen?
Die Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen liegt im Aufgabenbereich der Schulleitungen und ihren gewählten Elternbeiräten. Bei der Festlegung von neuen Schulwegplänen bzw. bei erforderlichen Ergänzungen wirken die Verkehrserzieher der Polizei, soweit gewünscht, in beratender Funktion mit.
Markierungen von Schulwegen in Form von Fußabdrücken werden nur dort vorgenommen, wo diese als sinnvolle Ergänzung zur Sicherheit der Schüler(innen) angesehen werden. So zum Beispiel im Bereich der Grünewald-Schule im Bereich des Bessenbacher Wegs und der Kochstraße, außerdem im Bereich der Kolpingschule in der Kolpingstraße.
Frage 2:
Wie werden neue Entwicklungen berücksichtigt, z. B. neue Baugebiete z. B. Gäßpfad, Schweinheim, Rosenseegebiet etc.)?
Auftretende Gefahrenstellen werden zeitnah, meist durch Festlegung eines entsprechenden Ortstermins, erörtert und sinnvolle Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Zur Verbesserung des Schulwegs der Kinder aus dem Neubaugebiet Gäßpfad wurde im Einmündungsbereich Seebornstraße/ Liebezeitstraße durch die Anordnung einer Fahrradeinfahrtsspur entgegen der Einbahnstraßenrichtung durch das somit entstehende Halteverbot für Fahrzeuge die Sichtbeziehung für querende Kinder verbessert. Außerdem wurde an gleicher Stelle im Bereich des Treppenaufganges zur Sonnenstraße ein Umlaufbügel installiert, damit die Kinder nicht ungesichert auf die Straße einlaufen.
Im Bereich „Rosenseegebiet“ wurde zum Queren der Rhönstraße ein zusätzlicher Fußgängerüberweg Höhe Alois-Grimm-Str. angelegt.
Vor der Grünewald-Schule wurde ein Schulweghelferdienst in Form von Elternlotsen eingerichtet, die für ein sicheres Queren der Schulkinder Sorge tragen. Die Ausbildung und Betreuung aller in Aschaffenburg eingesetzten Schulwegdienste werden durch die Verkehrserzieher der Polizei, Frau Schmidt und Frau Hört, vorgenommen.
Aktuell verrichten Schülerlotsen vor der Pestalozzi-Schule, vor der Hefner-Alteneck-Schule und vor der Dalberg-Schule ihren Dienst. Erwachsenenschulwegdienste sind vor der Kolping-Schule und seit diesem Schuljahr vor der Grünewaldschule aktiv.
Frage 3:
In welcher Weise erfolgt die Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei?
Die Verkehrserzieher stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Schulen. Die Organisation von Schulwegdiensten wird von den Schulen geregelt. Die Ausbildung und Betreuung der ehrenamtlichen Helfer wird von den Verkehrserziehern vorgenommen. Zu Schulbeginn werden die Schulwege im unmittelbaren Bereich der Schulen regelmäßig mit Wechsel der Standorte von den Verkehrserzieher der Polizei überwacht.
Frage 4:
Wie und wann werden die Eltern der Schulanfänger in Kenntnis gesetzt?
Die Information der Eltern liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Schulleitungen.
Bei Informationsveranstaltungen an Schulen werden Eltern rechtzeitig vor Beginn eines Schuljahres über schulische Belange sowie über Inhalte zur Verkehrssicherheit in Bezug auf den Schulweg in Kenntnis gesetzt. Auf Wunsch nimmt die Polizei an den Info-Veranstaltungen teil und berät die Eltern in Sachen Schulwegsicherheit.
Frage 5:
Wie werden die kritischen Stellen, also etwa Überwege, Ampeln, Engstellen, Bushaltestellen kontrolliert? Ist an den Schulen überall Tempo 30 vorgeschrieben?
Bei gemeldeten kritischen Stellen an den Schulen werden zeitnah durch Verwaltung und Polizei die angezeigten Gefahrenstellen oder Verkehrsstörungen analysiert und versucht, diese zu beseitigen. U. a. wurden die Fußgängerüberwege an den Schulen Pestalozzi-Schule und Schiller-Schule neu, den aktuellen Richtlinien entsprechend, gestaltet und dabei die Sichtbarkeit durch stärkere Beleuchtung dieser Einrichtungen verbessert.
Alle städtische Schulen liegen im Bereich einer „Zone 30“, teilweise sogar in einem verkehrsberuhigten Bereich (Mozart-Schule Obernau).
Frage 6:
Sind zusätzliche Mittel erforderlich, damit vorgeschlagene Schulwege sicher gestaltet werden können?
Die Antwort auf diese Frage ist abhängig vom Umfang geplanter Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Die Mittel werden bedarfsgerecht aus bestehenden Haushaltsstellen (z.B. Straßenunterhalt) bereitgestellt.
Im Falle von sicherheitsgefährdenden Zuständen ist ein Handeln der Verwaltung erforderlich.
Dies soll am Beispiel der Umgestaltung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Seidelstraße verdeutlicht werden:
Am 17.12.2013 kam es am dortigen FGÜ zu einem Schulwegunfall, bei dem ein 7jähriges Schulkind leicht verletzt wurde. Die Haltestellen wurden daraufhin so angeordnet, dass sie in Fahrtrichtung jeweils vor dem FGÜ liegen. Damit wird verhindert, dass die Sicht auf querungswillige Fußgänger durch haltende Busse verdeckt wird. Der FGÜ liegt zwischen den Haltestellen, so dass beim Halten eines Gelenkbusses dieser grundsätzlich freigehalten wird. Zusätzlich wurden begrünte Mittelinseln eingerichtet.