Public Viewing während der Fußball EM 2016; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 11.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 11.05.2016 ö Beschließend 3uvs/5/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit ist in Aschaffenburg die Bewirtung im Außenbereich bis 22:00 Uhr gestattet und bis 23:00 Uhr geduldet, solange keine berechtigten Beschwerden eingelegt werden. Soweit immissionsschutzrechtlich unbedenklich dürfen Außengastronomiebetriebe auch länger öffnen. Dies betrifft in der Stadt derzeit nur wenige Betriebe.

Für den Bereich der Stadt Aschaffenburg ist zu bedenken, dass die Nutzung der Außenbewirtschaftung sich bereits jetzt an der TA Lärm orientiert und somit die Grenzwerte nach 22:00 Uhr bei Vollbesetzung in der Regel überschritten werden. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass der Großteil der Freischankflächen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt. Der Antrag würde auch für Flächen in Innen- und Hinterhöfen gelten. In der Regel liegen in diese Richtung auch die Schlafräume der Anwohner.

Für den Zeitraum der Europameisterschaft können Anträge auf öffentliche Übertragung der Spiele (Public Viewing) gestellt werden. Bei der Veranstaltung in diesem Jahr besteht die Besonderheit, dass die Spiele zum Großteil nach 22:00 Uhr enden, so beginnen z. B. ab dem Viertelfinale die Spiele erst um 21:00 Uhr. Ab 22:00 Uhr gelten strengere Lärmschutzbestimmungen. In der Vorrunde beginnen 17 Spiele um 21 Uhr, nur vier fallen auf einen Freitag oder Samstag. Die Vorrundenspiele der Deutschen Mannschaft beginnen am Sonntag, den 12. Juni um 21 Uhr, am Donnerstag, den 16. Juni um 21 Uhr und am Dienstag den 21.06.2016 um 18 Uhr. Die späten Spiele sind bei regulärer Spielzeit (ohne langen Unterbrechungen) in der Regel vor 23 Uhr beendet.

Gemäß geplanter Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien über die Fußball-EM 2016 sind Anlagen für die öffentliche Fernsehdarbietung im Freien so zu errichten, dass die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht überschritten werden. Kritisch sind vor allem folgende Nachtwerte:

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten:                        45 dB(A),
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten:        40 dB(A),
in reinen Wohngebieten                                                35 dB(A),
in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten                35 dB(A)

Bei der Festsetzung von Betriebszeiten sind der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien abzuwägen. Die Zulassung von Ausnahmen, einschließlich der Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016 direkt übertragen werden (Live-Spiele). 

Bei der Abwägung der Interessen wurde davon ausgegangen, dass ab dem Viertelfinale das Interesse der Bevölkerung an der Spielübertragung überwiegt und die Nachbarschaft toleranter ist.

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.05.2016 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016, die öffentliche Übertragung von
(Live-) Spielen der Fußball- Europameisterschaft 2016 während der Fußball EM zu erlauben wird zugestimmt.

2. Soweit Spiele erst nach 23 Uhr enden ist die Erlaubnis auf die Übertragung der deutschen Spiele und für die Spiele um Platz 3 sowie dem Finalezu beschränken. In begründeten Ausnahmefällen kann unter Berücksichtigung de r Belange der Anwohner die Übertragung weiterer Spiele zugelassen werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr