Derzeit ist in Aschaffenburg die Bewirtung im Außenbereich bis 22:00 Uhr gestattet und bis 23:00 Uhr geduldet, solange keine berechtigten Beschwerden eingelegt werden. Soweit immissionsschutzrechtlich unbedenklich dürfen Außengastronomiebetriebe auch länger öffnen. Dies betrifft in der Stadt derzeit nur wenige Betriebe.
Für den Bereich der Stadt Aschaffenburg ist zu bedenken, dass die Nutzung der Außenbewirtschaftung sich bereits jetzt an der TA Lärm orientiert und somit die Grenzwerte nach 22:00 Uhr bei Vollbesetzung in der Regel überschritten werden. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass der Großteil der Freischankflächen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt. Der Antrag würde auch für Flächen in Innen- und Hinterhöfen gelten. In der Regel liegen in diese Richtung auch die Schlafräume der Anwohner.
Für den Zeitraum der Europameisterschaft können Anträge auf öffentliche Übertragung der Spiele (Public Viewing) gestellt werden. Bei der Veranstaltung in diesem Jahr besteht die Besonderheit, dass die Spiele zum Großteil nach 22:00 Uhr enden, so beginnen z. B. ab dem Viertelfinale die Spiele erst um 21:00 Uhr. Ab 22:00 Uhr gelten strengere Lärmschutzbestimmungen. In der Vorrunde beginnen 17 Spiele um 21 Uhr, nur vier fallen auf einen Freitag oder Samstag. Die Vorrundenspiele der Deutschen Mannschaft beginnen am Sonntag, den 12. Juni um 21 Uhr, am Donnerstag, den 16. Juni um 21 Uhr und am Dienstag den 21.06.2016 um 18 Uhr. Die späten Spiele sind bei regulärer Spielzeit (ohne langen Unterbrechungen) in der Regel vor 23 Uhr beendet.
Gemäß geplanter Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien über die Fußball-EM 2016 sind Anlagen für die öffentliche Fernsehdarbietung im Freien so zu errichten, dass die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht überschritten werden. Kritisch sind vor allem folgende Nachtwerte:
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 45 dB(A),
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: 40 dB(A),
in reinen Wohngebieten 35 dB(A),
in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 35 dB(A)
Bei der Festsetzung von Betriebszeiten sind der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien abzuwägen. Die Zulassung von Ausnahmen, einschließlich der Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016 direkt übertragen werden (Live-Spiele).
Bei der Abwägung der Interessen wurde davon ausgegangen, dass ab dem Viertelfinale das Interesse der Bevölkerung an der Spielübertragung überwiegt und die Nachbarschaft toleranter ist.