Bereits mit Bauantrag vom 13.07.2011 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xx, xx und Teilfläche aus xx, Gemarkung Leider, an der Tränkgasse in Aschaffenburg beantragt. Diesem Bauantrag hat der Umwelt- und Verwaltungssenat in seiner Sitzung am 21.09.2011 zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde am 17.11.2011 erteilt.
Dieses Bauvorhaben wurde nicht realisiert. Vielmehr wurde mit Bauantrag vom 24.03.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 05.04.2016, ein neuer Bauantrag von den Rechtsnachfolgern des früheren Antragstellers eingereicht, welcher sich in folgenden Punkten vom genehmigten Bauantrag unterscheidet:
Neuer Bauantrag BV-Nr. 20160100
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Genehmigter Bauantrag BV-Nr. 20110249
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9 WE
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11 WE
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Keine Tiefgarage, 11 Stellplätze ebenerdig
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Tiefgarage mit 7 Stellplätzen und 4 Stellplätze ebenerdig
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Abweichung von § 5 GaStAbS (Zufahrtsbreite)
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Abweichung von § 5 GaStAbS (Zufahrtsbreite)
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Penthouse mit Flachdach
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Penthouse mit Satteldach und abgewalmten Giebeln
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GRZ I = 0,36
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GRZ I = 0,43
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GRZ II = 0,54
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GRZ II = 0,64
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GFZ 0,94
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GFZ 1,13
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Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen dreigeschossigen, winkelförmigen Baukörper an der Ruhlandstraße mit ebenerdigen Stellplätzen an der St.-Joachimsthaler-Straße und an der Tränkgasse. Der Zugang erfolgt für 8 Wohnungen über die Tränkgasse und für die Maisonette-Wohnung über die St.-Joachimsthaler-Straße.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 19.04.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in den Ortskern, welcher als Mischgebiet beurteilt wurde, sowohl in der Art der baulichen Nutzung, als auch dem Maß der baulichen Nutzung ein. In der näheren Umgebung vorhanden sind Gebäude mit 2- bis 3-geschossiger Bebauung mit ausgebauten Dachgeschossen. Die Außenwandhöhen betragen bis ca. 7 m. Eine GRZ ist bis 0,6, vereinzelt auch höher, vorhanden.
Bei der Zahl der Vollgeschosse wird das in der direkten Umgebung übliche Maß von bis zu 2 Vollgeschossen mit Dachgeschoss überschritten. Dies hat seinen Grund jedoch in der Ausbildung eines Staffeldachgeschosses statt eines ausgebauten Dachgeschosses.
Die nach der städtischen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden oberirdisch an der Tränkgasse und der St.-Joachimsthaler-Straße nachgewiesen.
Für die in Bauvorlagen enthaltenen 8 straßenbegleitende, neu zu pflanzenden Bäume wird eine Sicherheitsleistung von 4.000 € vorgesehen. Für den zu erstellenden Kinderspielplatz (827,15 m² Wohnfläche : 25 x 1,5) von mindestens 60 m² wird eine Sicherheitsleistung von 3.000 € vorgesehen.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.