Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.06.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen den Bebauungsplanes 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [x]
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Stefan Wagener beantragt, dass für das Gebiet im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße das Bewohnerparken eingeführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg / Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan Nr. 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.10.2016 08:47 Uhr