Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Bebauungsplan 3/25 ist im Bereich der Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße der Rückbau von ca. 390 m² öffentlichen Straßenflächen und die Nutzung dieser Flächen zu ca. 300 m² für die Zwecke der Hochschule Aschaffenburg und zu ca. 90 m² als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Von diesen Flächen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Ein im Zuge der nun jüngst anstehenden Hochschulentwicklung geplanter neuer Gebäudetrakt reicht bis an den Gehsteig der Flachstraße heran.
Infolgedessen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den im B-Plan Nr. 3/25 zwischen der Flachstraße und dem Bessenbacher Weg vorgesehenen neuen Gehsteig noch näher an die Fahrbahnen heranzuführen und eine dabei zusätzlich frei werdende, ca. 90 m² große Fläche, die als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, der Hochschule Aschaffenburg zur Verfügung zu stellen.
Die zu veräußernde Fläche soll eingefriedet und in weitgehender Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes von der Hochschule als Grünfläche genutzt werden können. Durch den geänderten Gehsteigverlauf wird ein scharfes Abknicken des Fußweges um die geplante Gebäudekante herum vermieden, was an dieser Stelle den Fußgängern eine bessere Übersicht gewährt.
Infolge des veränderten Ausbaus entfallen ca. 12 Kfz-Stellplätze und 2 Bodeneinläufe mit Kanalanschluss. Der Platz für Wertstoffbehälter ist ggf. neu zu gestalten oder zu verlegen.
Etwa vorhandene Fernmeldeleitungen wären auch ohne diese Änderung in den Verlauf des neuen Gehsteigs zu verlegen gewesen.
Durch die Veräußerung zusätzlicher Flächen vermindern sich die Rückbaumaßnahmen der Stadt Aschaffenburg und die damit verbundenen Kosten.
.Beschluss:
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan Nr. 3/25 vorgesehene Fläche, an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [x]
Anwesend: 38
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 4
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 4
Datenstand vom 04.10.2016 09:01 Uhr