Mit Planunterlagen vom 02.06.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 06.06.2016, beantragt die Prime Park GmbH, Aschaffenburg, einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines zusätzlichen Staffelgeschosses auf dem Gebäude 2 (Gebäude an der Würzburger Straße), Wintergartenanbau im Erdgeschoss und Errichtung von zusätzlich 5 Besucherstellplätzen im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Würzburger Straße.
Mit Bescheid vom 11.04.2016 wurde der Prime Park GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung des Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 170 erteilt. Mit einem Antrag vom 02.06.2016 wurde zu diesem Vorhaben ein Antrag auf einen weiteren Vorbescheid eingereicht mit folgender Fragestellung:
1. Ist ein zusätzliches Staffelgeschoss in den dargestellten Abmessungen genehmigungsfähig?
2. Ist im Erdgeschoss an der Nutzungseinheit 2 ein Wintergartenanbau in den dargestellten Abmessungen genehmigungsfähig?
3. Ist die Anordnung weiterer Besucherparkplätze vor Gebäude 2 genehmigungsfähig?
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.06.2016 liegt das Bauvorhaben nicht innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, weshalb sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „GE“ der Baunutzungsverordnung und ist im Gebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die gestellten Fragen werden unter Zugrundelegung der planungsrechtlichen Stellungnahme wie folgt beantwortet:
1. Ist ein zusätzliches Staffelgeschoss in den dargestellten Abmessungen genehmigungsfähig?
Ein zusätzliches Staffelgeschoss in den dargestellten Abmessungen ist unter der Bedingung genehmigungsfähig, dass die Dachflächen des Staffeldachgeschosses begrünt und vor dem Staffeldachgeschoss ein umlaufender Grünstreifen von mindestens 2 m erreicht wird.
2. Ist im Erdgeschoss an der Nutzungseinheit 2 ein Wintergartenanbau in den dargestellten Abmessungen genehmigungsfähig?
Dem in den Planunterlagen dargestellten erdgeschossigen Wintergartenanbau wird zugestimmt mit der Bedingung, dass die Dachflächen des Staffeldachgeschosses begrünt und vor dem Staffeldachgeschoss ein umlaufender Grünstreifen von mindestens 2 m erreicht wird.
Hinweis:
Über den Freiflächenplan wurde bereits im Baugenehmigungsverfahren entschieden. Der Baumbestand wird durch den geplanten Wintergarten nicht reduziert.
3. Ist die Anordnung weiterer Besucherparkplätze vor Gebäude 2 genehmigungsfähig?
Den in den Planzeichnungen dargestellten 5 zusätzlichen Besucherstellplätzen wird zugestimmt unter der Bedingung, dass die Dachflächen des Staffeldachgeschosses begrünt und vor dem Staffeldachgeschoss ein umlaufender Grünstreifen von mindestens 2 m erreicht wird.
Hinweis:
Durch den Wintergarten sind voraussichtlich 5 Stellplätze und für das Staffelgeschoss ca. 10 zusätzliche Stellplätze somit insgesamt 15 Stellplätze vorhanden. Der genaue Stellplatzbedarf kann erst berechnet werden, wenn eine genaue Grundrissplanung vorliegt. Diese Stellplätze sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen bzw. abzulösen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlichen-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend dem Beschlussvorlagenvorschlag gebeten.