Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2017 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2016 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge Ist 2015 Soll 2016 Soll 2016 Ansatz 2017
(ohne Personalkosten, (+ Nachtragsh.)
ohne BAFöG)
Einnahmen (ohne BAFöG) 14.242.860 16.958.300 wird nachgereicht 16.908.300
Ausgaben (ohne BAFöG) 27.875.449 29.481.300 wird nachgereicht 29.375.300
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2017 zeigt sich eine Entwicklung, die bereits im Nachtrag
für das Haushaltsjahr 2016 zu erkennen war. Allerdings ist zu erwarten, dass die Ausgaben für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach derzeitiger Einschätzung weiter rückläufig sein werden, da die Mehrzahl der jungen Menschen nach Erreichen der Volljährigkeit aus der Jugendhilfe ausscheiden oder in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln werden.
Markante Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001) , die sich voraussichtlich von 13,9 Mio. € auf 16,3 Mio. € steigern werden. Ursachen
sind im Platzausbau (moderat) sowie in der deutlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog steigen allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 7,5 Mio. auf voraussichtlich 8,8 Mio. €.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2017 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.