Bewohnerparken Brentanoviertel - Ergebnis Bürgerinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.02.2017 ö Beschließend 4pvs/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung und einer Sicherheitsbegehung mit der Feuerwehr wurden im Planungs- und Verkehrssenat am 11.10.2016 vorgestellt.
Die Parkraumuntersuchung zeigte eine sehr hohe Nachfrage nach Parkraum durch die Bewohner selbst auf. Dies zeigt sich besonders ab den frühen Abendstunden. Da für den ruhenden Verkehr keine weiteren Flächenressourcen vorhanden sind und Bewohner mit Ausweis bereits jetzt jeden im Quartier vorhandenen Parkplatz nutzen dürfen (einzige Ausnahme: Alexandrastraße), bleiben Veränderungen von Parkregelungen wirkungslos und wurden daher auch nicht vorgeschlagen.
Mit der Durchführung der Parkraumuntersuchung erfolgte eine Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Bei der Begehung des Brentanoviertels wurden die Fahrgassenbreiten gemessen und festgestellt, dass in vielen Straßen eine für den Einsatz einer Drehleiter erforderliche Breite von 4 m nicht eingehalten wird. Diese Anforderung nach BayFwG und der BayBO Art. 5 gelten in erster Linie für den Rettungsweg auf privaten Grundstücken. Innerhalb einer bestehenden Straßenraumstruktur müssen die Rettungswege und -flächen im öffentlichen Straßenraum hergestellt werden. Ursache für die geringe Fahrbahnbreite ist der ruhende Verkehr, der mit Einführung der Tempo-30-Zone im Jahr 1997 weitgehend ganz auf der Fahrbahn und nicht mehr auf dem Gehweg angeordnet wurde.
Bild 1 zeigt in Rot die Straßenabschnitte an, die eine zu geringe Fahrbahnbreite aufweisen.
Bild 1: Ergebnis der Sicherheitsbegehung

Zur Behebung der Sicherheitsdefizite soll das Gehwegparken in den betroffenen Straßen wieder eingeführt werden, sowie die Haltverbote für die Bewegungszonen angeordnet werden. Dies hatte der Stadtrat bereits in der Sitzung am 11.10.2016 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger des Quartiers hierüber zu informieren.
Das Protokoll des gut besuchten Bürgergesprächs am 10.01.2017 in der Turnhalle der Brentanoschule ist in Anlage 1 hinterlegt. Folgende Prüfaufträge wurden seitens der Besucher an die Verwaltung gestellt:

-        Kann der Bereich des Brentanoviertels an der Würzburger Straße dem Bewohnerparkgebiet A8 Grünewaldviertel zugeordnet werden?

Eine Mischung von Bewohnerparkgebieten wird nicht für sinnvoll erachtet. Gerade in dem zum Brentanoviertel gelegenen Bereich des Grünewaldviertels herrscht ebenfalls hoher Parkdruck (Schwind-, Görres- und Goethestr.). Es wird jedoch ermöglicht, dass die Bewohner der Würzburger Straße (=gebietstrennende Straße A9/A8) grundsätzlich die Wahlmöglichkeit besitzen, für welches der beiden Gebiete sie einen Bewohnerparkausweis erwerben möchten. Derartige Regelungen werden bereits in Aschaffenburg praktiziert.
-        Kann die Fußgängerzone in der Brentanostraße (Verbindung zur Schweinheimer Straße) aufgehoben und Parkplätze angelegt werden?

Im Hinblick auf die geplante Fahrradstraße Brentanoachse ist die Neuanlage von Parkplätzen nicht zu befürworten. Zudem führen die Schulwege von der Haltestelle und aus den Richtungen Lamprechtstraße und Wermbachstraße über diesen Platz. Ein- und Ausparkvorgänge schaffen ein zusätzliches Risiko für den Schulweg.
-        Können im unteren Stich der Brentanostraße reine Bewohnerparkplätze angeordnet werden, statt der vorhandenen Mischparkstände? Gebietsfremder Parksuchverkehr bräuchte dann gar nicht erst in den Stich hineinfahren.

Diesem Vorschlag soll wie in Bild 2 dargestellt entsprochen werden. Damit werden 11 Mischparkstände zu reinen Bewohnerparkständen.
Bild 2: Änderung der Parkregelung im Stich der Brentanostraße

-        Können in der Hettinger Straße, im Abschnitt zwischen Willigisstraße und Stadelmannstraße durch die Anordnung einseitigen Schrägparkens mehr Parkplätze gewonnen werden?

Nein. Mit Schrägparken ließe sich ein Volumen von 28 Parkständen herstellen – heute sind es 37 Parkstände. Zwar gibt es hier auf der einen Straßenseite lediglich eine Grundstückszufahrt, was die Bedingungen für Schrägparken begünstigt, aber der Gehweg dieser Straßenseite verliert 90 cm Breite auf dann 1,60 m.
-        Besteht die Möglichkeit, in der Stadelmannstraße, zwischen Schweinheimer Str. und Brentanoplatz (zwischen den Schulen), eine Parkpalette zu errichten?

Nein. Ein mehrgeschossiges Bauwerk ist hier nicht machbar.
-        Kann der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße vor der Maria-Ward-Schule untersagt werden? Die Sichtbeziehungen seien schlecht beim Einbiegen in die Straße, sodass Fahrräder übersehen werden können.

Unter normalen Umständen gibt es hier keine Probleme mit der Sichtbeziehung. Allein wenn Fahrzeuge illegal in der Kurve parken oder Kraftfahrzeuge die Kurve schneiden, was bei Einbahnstraße leider häufiger vorkommt, liegen Gefahrenmomente vor. Den Radverkehr deshalb auszuschließen ist aber keine geeignete Lösung hierfür.
-        Kann für die Besucher der VHS-Seminare der Pausenhof der Mittelschule zum Parken genutzt werden?

Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist dies nicht erwünscht. Der Oberflächenaufbau und die Gestaltung des Schulhofs sind zudem nicht dafür geeignet, regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren zu werden.
-        Kann im südöstlichen Stich des Brentanoplatzes bei Inanspruchnahme des breiten Gehwegs beidseitig geparkt werden?

Der Gehweg würde dann nur noch eine Breite von 1,30 m aufweisen. Daher kommt dieser Vorschlag nicht in Betracht. Dies wurde auch für alle anderen Straßen geprüft, in denen heute nur auf einer Seite geparkt wird. Im Ergebnis reichen die Straßenraumbreiten nicht aus, um auf beiden Straßenseiten zu parken. Die Gehwege erhielten jeweils Restbreiten von weit unter 2 m.

Fazit
Die Wiedereinführung des Gehwegparkens zur Sicherstellung der Rettungswege, die Schaffung von Feuerwehr-Bewegungszonen sowie die Erleichterung der Einfahrt in die Hettinger Str. wird von den Besuchern als sicherheitsrelevante Maßnahme anerkannt und akzeptiert.
Ansatz zur Kritik zeigte sich bei der Verkehrsüberwachung, die nach Meinung vieler Bürger insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende intensiviert werden könne.
Die Verwaltung bereitet die Umsetzung der Maßnahmen für das 2. Quartal 2017 vor.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Bürgerinformation der Nachuntersuchung des Bewohnerparkens im Brentanoviertel wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Änderung der Parkregelung im Stich der Brentanostraße von Mischparken zu reinem Bewohnerparken wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen der Parkregelungen vorzubereiten und im 2. Quartal 2017 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr