Förderprogramm des Bundes - Infrastrukturplan DigiNetz-Gesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Wirtschaftsförderungsausschuss 1. Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses 22.03.2017 ö Beschließend 2wifö/1/2/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg verfügt in weiten Teilen über eine gute Breitbandabdeckung.
Bis voraussichtlich Ende 2018 werden seit 2011 sechs Breitbandausbauprojekte umgesetzt worden sein. Das neue DigiNetz-Gesetz, das derzeit zur Umsetzung vorbereitet wird und 2016 vom Bundestag beschlossen wurde, soll den Glasfaserausbau in Deutschland fördern (siehe dazu Anlagen).
Für die Stadt Aschaffenburg soll die vorhandene Breitbandinfrastruktur erfasst und die aktuelle Breitbandverfügbarkeit ermittelt werden. Dazu erfolgt eine Abfrage bei den Netzbetreibern und Versorgern öffentlicher Netze sowie der Bundesnetzagentur. Weiterhin sind auch die Ergebnisse aus der bayerischen Breitbandförderung zu berücksichtigen. Der Breitbandbedarf wird festgestellt und die Objekte mit erhöhtem Bedarf wie Gewerbe, Schulen und weitere öffentliche Einrichtungen werden kartiert. Die für das Scoring Modell zusätzlich benötigten Daten werden erhoben.
Die so erfassten Daten werden entsprechend den Vorgaben in ein GIS eingegeben und analysiert. Verschiedene Ausbauszenarien mit den jeweiligen Infrastrukturkosten werden entwickelt und Einsparpotentiale vorgeschlagen. Zukünftige Vorgaben aus dem DigiNetz -Gesetz werden berücksichtigt. Weiterhin soll die Zusammenarbeit durch einen runden Tisch mit Verwaltung, Netzbetreibern, Herstellern von Komponenten, Tiefbaufirmen, Energieversorgern und Bauhof gefördert werden. Verschiedene Verlegetechniken, insbesondere die Verlegung im Abwasserkanal, sind ebenfalls zu prüfen. Eine Wirtschaftlichkeitsabwägung ist durchzufuhren. Ziel ist eine digitale Agenda für die Stadt Aschaffenburg mit konkreten Handlungsempfehlungen. Anschließend wird geprüft, ob eine Infrastrukturförderung möglich ist. Es sollen dann alle sich anschließenden Förderschritte durch ein Beratungsunternehmen begleitet werden. Weiterhin ist eine juristische und technische Begleitung bei der Markterkundung und dem Auswahlverfahren vorgesehen.
Die Förderleistung beträgt 100%, es werden Beratungsleistungen bis 50.000€ gefördert. Die Förderung verpflichtet nicht zum Breitbandausbau unterversorgter Gebiete. Vielmehr geht es darum, dass die Stadt Aschaffenburg die Möglichkeit hat einen Infrastrukturplan für einen digitalen Ausbau zu entwickeln, der auch über die nächsten zwei    bis drei Jahrzehnte Bestand haben kann.

.Beschluss:

I. Für die Stadt Aschaffenburg soll die vorhandene Breitbandinfrastruktur erfasst und die aktuelle Breitbandverfügbarkeit ermittelt werden. Dazu hat die Stadt Ende 2016 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen beim Bund gestellt. Der Vortrag von xxx / Först Consult wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 und Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2018 16:48 Uhr