Der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt beginnt stets am Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember, § 2, Absatz 2, der Weihnachtsmarktverordnung. Fällt der vierte Adventsonntag auf den 23.12., besteht gemäß § 2, Absatz 3, die Möglichkeit, den Weihnachtmarkt um diesen einen Tag zu verlängern.
Im Zeitabstand von etwa sieben Jahren entsteht eine spezielle kalendarische Situation. Der 1. Advent fällt nicht auf Ende November sondern auf Anfang Dezember. Damit entfallen sonst übliche umsatzträchtige Veranstaltungstage im November.
Dauerte der Weihnachtsmarkt 2016 noch 29 Tage, umfasst der Weihnachtsmarkt bei Umsetzung der Verordnung 2017 lediglich 23, im Jahr 2018 24 Veranstaltungstage.
Daher beantragt der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, die Veranstaltungszeit des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes wie folgt zu ändern:
2017: Verlängerung um zwei Veranstaltungstage
Weihnachtsmarktbeginn am Mittwoch, 29. November 2017 - einen Tag früher als üblich
Weihnachtsmarktende am Samstag, 23. Dezember - einen Tag später als üblich
2018: Verlängerung um einen Veranstaltungstag
Da der vierte Adventssonntag auf den 23.12. fällt, wäre gemäß des § 2, Absatz 3, der Weihnachtsmarktverordnung die Verlängerung um diesen einen Tag möglich.
Mit diesen beantragten Verlängerungen der Weihnachtsmärkte würde der Wochenmarkt als Nutzer des Schloßplatzes nicht beeinträchtigt. Zusätzliche Verlegungstermine des Wochenmarktes wären nicht notwendig.
Mit der zeitlichen Ausweitung der Weihnachtsmärkte 2017 und 2018 entstünden der Verwaltung jedoch Mehrkosten (u.a. für Sicherheitsdienst, Müllentsorgung und - containerabholung, Abbau Strom- und Wasserinfrastruktur, Rückbau Beschilderungsmaßnahmen):
2017 Kostenzuschläge für Sonntagsarbeit in Höhe von ca. 9.500 Euro
2018 Kostenzuschläge aufgrund des Abbaus an Heiligabend in Höhe von ca. 3.400 Euro