1. Sachstand
Die Verwaltung hat im Umwelt- und Verwaltungssenat am 18.11.2015 einen Bericht zur Schlammentwässerung vorgelegt und auf die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen hingewiesen.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzsenates vom 29.02.2016 wurde das Ingenieurbüro xx, Weyarn mit der Planung der Erneuerungsmaßnahmen beauftragt.
Von Seiten des Ingenieurbüros wurden im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten erarbeitet. Diese Varianten in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung miteinander verglichen.
Das Ergebnis dieser Vorplanung mit Kostenschätzung (Variantenvergleich) wurde dem Umwelt- und Verwaltungssenat am 20.07.2016 vorgestellt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat sich in dieser Sitzung für die Weiterverfolgung der Variante 4a (eine Zentrifuge mit Schlammsilo) entschieden. Die Kostenschätzung betrug zu diesem Zeitpunkt 1.049.000 €.
Das Ingenieurbüro Steinle hat im März 2017 die Entwurfsplanung abgeschlossen.
2. Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird, wie in der Umwelt- und Verwaltungssenatssitzung vom 20.07.2016 vorgestellt, auf ein zweites Entwässerungsaggregat (Zentrifuge) verzichtet. Dies ist deshalb möglich, weil alle namhaften deutschen Zentrifugenhersteller mittlerweile eine Wiederinbetriebnahme innerhalb von 48 Stunden nach Ausfall garantieren.
Unterhalb der Zentrifuge ist eine langsam drehende Dickstoffpumpe vorgesehen, die den entwässerten Schlamm in das Silo transportiert. Auf eine Transportschnecke zum Abtransport des entwässerten Schlamms bei Ausfall der Dickstoffpumpe wird verzichtet. Stattdessen wird eine zweite Dickstoffpumpe vorgehalten, die im Falle eines Ausfalls eingesetzt werden kann.
Die Kosten für die Installation einer Transportschnecke zur Notentsorgung für den Fall des Ausfalls der Dickstoffpumpe übersteigen die Investitionskosten für eine zusätzliche Dickstoffpumpe.
Das Schlammsilo wird für 100 Tonnen ausgelegt, was einer Verkleinerung um 50 Tonnen gegenüber der Vorplanung entspricht. Dies hat vor allem optische Gründe. Mit einem Volumen von 150 Tonnen würde das Silo weit über das Entwässerungsgebäude hinaus ragen.
Das Silo wird auch vom Gebäude abgerückt, damit eine einfache Entsorgung des Klärschlamms bei Ausfall der Technik im Schlammsilo gewährleistet werden kann. Für diesen Fall wird die Fläche zwischen Entwässerungsgebäude und Schlammsilo befestigt und mit einer seitlichen Aufkantung versehen, so dass hier sowohl die Zwischenlagerung auf der Fläche als auch die direkte Befüllung von Containern möglich ist.
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung erfolgte eine detaillierte Kostenberechnung, die mit 1.346.176 € abschließt.
3. Kosten
Der Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung der Vorplanung zeigt eine Kostensteigerung um etwa 18%. Dies liegt im Rahmen der Genauigkeit einer Kostenschätzung.
Die Kostenerhöhung ist einer allgemein festzustellenden Preissteigerungen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbau geschuldet, wie sich bei der Einholung aktueller Richtpreisangebote gezeigt hat (insbesondere Schlammsiloanlage mit +80.000 € und Zentrifuge mit + 50.000 €).
Das durchgeführte Baugrundgutachten hat ergeben, dass bis in eine Tiefe von 8 Metern keine ausreichende Festigkeit des Untergrundes gegeben ist. Hier werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Untergrunds erforderlich, die eine Steigerung der Kosten um ~ 40.000 € bewirken. Darüber hinaus sind in diesem Bereich Schlammleitungen, Brauchwasser- und Trinkwasserleitung zu verlegen (Mehrkosten 18.000 €).
Übersicht der Kostenberechnung:
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ~ 1.350.000 €. Diese Mittel sind im Haushalt 2018 eingeplant. Im Haushalt 2017 ist unter der Haushaltsstelle 1.7181.9621 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.350.000 € für 2018 enthalten.
4. Zeitschiene
Bis Ende Juli wird die Baugenehmigung für das Schlammsilo beantragt. Nach Vorliegen der Genehmigung erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Beginn der Baumaßnahme ist für Ende 2017 geplant, Inbetriebnahme Sommer 2018.