Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.03.2017 beantragte die Firma Teamlog Verwaltungs GmbH den Neubau einer Lager- und Umschlaghalle für Lagerbehälter und einer Lagerhalle mit Freilager auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Leider, Germanenstraße xx in 63741 Aschaffenburg.
Geplant ist die Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle mit Waschanlage für Lagerbehälter und eine Lagerhalle mit Freilager. Eine bereits bestehende Zelthalle wird abgebaut. Die bereits bestehende Halle 1 verfügt, bei Abmessungen von ca. 175 x 70 m über 12.183 m². Die beiden neu geplanten Hallen 2 und 3 sollen über je ca. 1.800 m² Grundfläche verfügen. Hierbei weist Halle 2 (Lagerhalle mit Freilager) Abmessungen von ca. 106 x 17 m und die geplante Halle 3 (Werk- und Lagerhalle) Abmessungen von ca. 61 x 30 m auf. Beide Hallen werden mit Pultdächer mit einer maximalen Firsthöhe von ca. 8,50 m errichtet.
Die Firma Teamlog ist im Bereich Logistik tätig und beschäftigt ca. 350 Mitarbeiter/innen an verschiedenen Standorten in und um Aschaffenburg. Für die Abwicklung von Aufträgen für Großkunden ist eine Flächenerweiterung und der Neubau von 2 Lagerhallen erforderlich. Hierdurch sollen 20 neue Arbeitsplätze entstehen.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 26.528 m² ergeben sich durch die tatsächliche Ausnutzung eine GRZ von 0,59 und eine GFZ von ebenfalls 0,59. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ebenfalls in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Durch die Erweiterung werden Arbeitsplätze für 20 Beschäftigte geschaffen. Hieraus ergeben sich 6,7 erforderliche PKW-Stellplätze. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 36 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.
Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergeben sich vorliegend 4 Fahrradstellplätze. Auf dem Baugrundstück werden 10 Fahrradstellplätze nachgewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind die PKW-Stellplätze einzugrünen und bei mindestens 8 ebenerdigen Stellplätzen ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Hieraus ergeben sich vorliegend 9 Laubbäume, welche im Bereich der Grünstreifen entlang der Parkplätze angepflanzt werden. Gem. den vorliegenden Planunterlagen sind 10 Laubbäume geplant. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx zu hinterlegen.
Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Leider sind entweder zu einem Grundstück rechtlich zu vereinigen oder die Erschließung in sonstiger Weise dauerhaft dinglich zu sichern.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.