1.) Ausgehend von der grundsätzlichen Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sanierung des Rathauses wurden im Jahr 2003 Einzeluntersuchungen zur Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Fassadenkonstruktion für das Rathaus beauftragt. Das Ingenieurbüro Schömig-Plan, Kleinostheim, erstellte in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt ein technisches Gutachten. Es wurden durch das Ingenieurbüro Schömig statische Nachweise geführt, was mit 16.914 € honoriert wurde und durch die TU Darmstadt mit Materialuntersuchungen und Zugbelastungen für eine Auftragssumme von 5.920 € ergänzt wurde.
2.) Der Abschlussbericht des Architekturbüros Haase, welches kein Gutachten darstellt, beschreibt die modellhafte energieeffiziente Sanierungsplanung für das denkmalgeschützte Rathaus. Diese Maßnahme wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert, mit der Auflage, die Maßnahme zeitnah umzusetzen.
Auf dieser Planungsgrundlage wurde die Kfz-Zulassungsstelle zum Bürgerservicebüro umgebaut und der Flachbau des Rathauses mit zwei Geschossen aufgestockt. Für beide Maßnahmen wurde jeweils eine Baugenehmigung erteilt, die mit Bauauflagen einhergingen. Diese wurden parallel zur Baumaßnahme umgesetzt und beinhalteten die Brandmeldeanlage „Bürgerservice“, die Brandfallsteuerung in den Aufzügen, die Vermeidung eines Brandüberschlages „Bürgerservice und Aufstockung“, Installation von Handfeuermelder und Rauchmelder in den betreffenden Bereichen.
Nach 2009 wurde die Erweiterung der Brandmeldeanlage (BMA) im 1.-3. OG im Hochhaus, sowie die Verkabelung der Rauchwarnanlage im 6. OG des Hochhauses vorgenommen. 2010 erfolgte die Erweiterung der BMA im Sitzungssaal und 2011 wurde die BMA im 4.-6. OG des Hochhauses komplettiert. Alle Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und wurden umgesetzt.
Da die vorgesehene Generalsanierung einem erneuten Genehmigungsverfahren unterliegt, musste hierzu ein ganzheitlicher Bauantrag erstellt werden. Die zu diesem Zeitpunkt geplanten zusätzlichen vorgezogenen Brandschutzmaßnahmen mussten zurückgestellt und im Zuge des Genehmigungsverfahrens neu eingereicht werden, um die beabsichtigten Maßnahmen insgesamt zu bewerten. Während dieses Zeitraumes waren zusätzliche Auflagen, insbesondere für Veranstaltungen im Lichthof (Reduzierung der Brandlast, Aufstellung von zusätzl. Feuerlöschern, etc.) einzuhalten.
3.) Wie oben erwähnt handelte es sich 2005 um den Abschlussberichts des Architekturbüros Haase, siehe Broschüre Modellhafte energieeffiziente Sanierungsplanung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Dieses Konzept des Architekturbüros Haase mit förderfähigen Kosten von 256.000 € wurde von der DBU mit 120.000 € bezuschusst und bildet die Grundlage einer ganzheitlichen Generalsanierung. Der Bedarf einer ganzheitlichen Generalsanierung ist immer noch gegeben, allein finanzpolitische Erwägungen und dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fenster führten zu der Entscheidung zunächst nur eine Gebäudehüllensanierung durchzuführen.
4.) Die Frage nach den Kosten für die Erneuerung der Sandsteinfassade kann derzeit nicht beantwortet werden. Zunächst muss eine detaillierte Dokumentation der historischen Sandsteinplattenverkleidung erfolgen. Erst nach Vorlage der Bestandsaufnahme und weiterer statischer Untersuchungen kann ein Sanierungskonzept mit genauer Kostenermittlung erstellt werden. Zusätzlich müssen Teilbereiche der Fassade geöffnet und freigelegt werden, um den Zustand der Unterkonstruktion, sowie des Stahlbetonskeletts festzustellen. Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse können alle erforderlichen Maßnahmen konkretisiert und beziffert werden.
5.) Im Schulbereich wurde der Erweiterungsbau im Kronberg Gymnasium fertiggestellt und mit dem 2. Bauabschnitt der Generalsanierung begonnen. Die Maßnahme ist in der mittel- bis langfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Für die Schönbergschule und die Berufsschule I wurde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.