Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werksenates, 22.06.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund der Einführung der Bio-Filterdeckel ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
In § 4 Abs. 2 soll als Satz 3 die neue Jahresgebühr in Höhe von 12,60 € angefügt werden. In dieser Jahresgebühr ist neben den höheren Beschaffungskosten für die Behälter (aktuell ca. 25,- €, Abschreibung auf 7 Jahre) auch ein Wechsel des Biofiltermaterials alle 2 Jahre (7,- € Materialkosten und 10,50 € Lohn- und Fahrzeugkosten je Filterwechsel) und ein Gemeinkostenanteil von 1,53 €/Jahr enthalten.
Die Bio-Filterdeckel werden in einigen Kommunen (z.B. Fürth, Greven, Neu-Ulm) bei 14-tägiger Leerung der Biotonne flächendeckend eingesetzt. Hier wird keine gesonderte Gebühr für den Bio-Filterdeckel erhoben. In Bergisch Gladbach wird der Kauf des Bio-Filterdeckels und die Umrüstung (87,50 € für die 120 l-Tonne und 102,50 € für die 240 l-Tonne) sowie das Filtermaterial zum Selbstwechsel (6,- €) angeboten. Einen vergleichbaren Vollservice, wie ihn der Entsorgungsbetrieb anbieten möchte, bietet die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg mit einmaligen Einrichtungs-kosten von 15,- € und monatlichen Gebühren von 1,20 € je Behälter.
Die Satzungsänderung zu diesem Service soll zum 01.08.2017 wirksam werden.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011 (amtlich bekannt gemacht am 11.11.2011),
§ 1
In § 4 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
Für die Bereitstellung von Bioabfall-Gefäßen mit Bio-Filterdeckel wird ein jährlicher Zuschlag von 12,60 € je Gefäß erhoben.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.10.2017 15:12 Uhr