Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens "Pro Ausbau B 26 - Stoppt den Stau" - Antrag der FDP vom 06.07.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.07.2017 ö Beschließend 10pl/9/10/17

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Um den Bürgerinnen und Bürgern die demokratische Möglichkeit zu geben, sich nicht nur gegen, sondern auch für den Ausbau der B 26 auszusprechen, beschließt der Stadtrat die Durchführung eines Stadtratsbegehrens mit dem Titel „Pro Ausbau B 26 – Stoppt den Stau“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 15

.Beschluss: 3

3. Das Ratsbegehren stellt folgende Frage zur Abstimmung:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpft, damit die Darmstädter Straße (B 26) zwischen der Zufahrt Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke mit vier Fahrstreifen, mit Pappelreihen, ohne Mauer landschaftsgerecht ausgebaut wird - ?“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 14

.Beschluss: 4

4. Die „Auffassung des Stadtrates zur Bürgerunterrichtung“ lautet:
„Nach dem Bürgerentscheid vom 02.02.2014 gegen einen Ausbau der B 26 lud das Staatliche Bauamt Aschaffenburg alle beteiligten Institutionen und Gruppierungen, auch die Bürgerinitiative, zu einem runden Tisch ein. Dort einigte man sich auf ergänzende Gutachten. Daraufhin wurden die Verkehrsmengen neu erfasst und eine neue Verkehrsprognose erstellt.
Die Gutachten untersuchten verschiedene Varianten des Ausbaus. Auch die Lösungsvorschläge der Bürgerinitiative zum Bürgerentscheid wurden einbezogen. Es zeigte sich, dass Kreisverkehre oder ein dreistreifiger Ausbau den Verkehr nicht bewältigen können. Nur mit einem vierstreifigen Ausbau im Teilabschnitt zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke gelingt es, den zu erwartenden Verkehr so zu bewältigen, dass die Obernauer Straße und die Großostheimer Straße verkehrlich entlastet werden.
Weiterhin hat der Stadtrat dem Projekt „Stadtgrün in Aschaffenburg“ am 24.10.2016 zugestimmt. Der Ausbau der B 26 muss danach aus Sicht der Stadt folgende Ziele berücksichtigen:
  • Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen als „grünes Eingangstor“ zur Stadt,
  • Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung,
  • Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet, ohne Einfriedungsmauer,
  • Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV,
  • Verbesserung der Erreichbarkeit des Oberzentrums von Westen,
  • Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B 26 auf die Knoten Hafen West, Hafen Mitte,
  • Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof,
  • Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte,
  • Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße,
  • Verkehrsleitende Maßnahmen an der Kreuzung Großostheimer Straße / Obernburger Straße.

Über diese Ziele hat die Stadtverwaltung in mehreren öffentlichen Veranstaltungen mit Planungsskizzen ausführlich informiert.

Die Stadt Aschaffenburg hält es daher für geboten, die Darmstädter Straße auszubauen und hierfür das Planfeststellungsverfahren wiederaufzunehmen. Der Ausbau wird Aschaffenburg als Oberzentrum stärken sowie die Wohngebiete in Nilkheim und an der Obernauer Kolonie entlasten.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 15

.Beschluss: 5

5. Der Bürgerentscheid findet vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern am Sonntag, den 24.09.2017, statt. Sollte das Bayerische Staatsministerium des Innern die Zustimmung verweigern, findet der Bürgerentscheid am Sonntag, den 15.10.2017 statt.
Der Stadtrat bevorzugt eine Zusammenlegung der Bürgerentscheide mit der Bundestagswahl, weil
der Stadtrat der Meinung ist,
  • dass die Frage des Ausbaus der B 26 aufgrund der lokalen Begrenztheit lediglich kommunalpolitisch bedeutsam ist und im Bundestagswahlkampf von den dort relevanten - bedeutsameren - bundespolitischen Themen völlig überlagert wird,
  • dass bei einer Trennung von Bundestagswahl und Abstimmungen aufgrund der in jedem Fall bestehenden zeitlichen Nähe zueinander zu befürchten ist, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern Wahlmüdigkeit eintritt und
  • dass die Zusammenlegung nicht nur Kosten spart, sondern auch den Missmut der Bürgerinnen und Bürger über den zu leistenden Wahldienst reduziert.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 6

6. Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 Abs. 2 der Bürgerentscheidssatzung folgende Stichfrage:

„Werden die beim Bürgerentscheid 1 „Pro Ausbau B 26 – Stoppt den Stau“ und die beim Bürgerentscheid 2 „Gegen die Missachtung des Bürgerwillens“ zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:

Welche Entscheidung soll dann gelten?

Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)                        Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)
„Pro Ausbau B 26 – Stoppt den Stau“                „Gegen die Missachtung des Bürgerwillens“

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 7

7. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter wird Herr Stadtdirektor Dr. Meinhard Gruber bestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.01.2018 11:19 Uhr