Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung - Anordnung der erneuten Beteiligung der Behörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2018 ö Vorberatend 4pvs/2/4/18
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.03.2018 ö Beschließend 1pl/4/1/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Verfahrensstand

Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte 2013 durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfes. Zugleich wurde die Planung in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in den Bürgergesprächen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur allgemeinen Information hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalt und Bedeutung des FNP 2030 sowie das Verfahren zu dessen Aufstellung erläutert wurden.

Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei dieser formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2013 ca. 100 Bürger schriftlich einzeln geäußert oder auf Listen unterschrieben. Ihre Anregungen und Bedenken haben vorwiegend gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen im Kühruhgraben betroffen. Über die Bürgergespräche und die 2013 schriftlich eingegangenen Äußerungen hatte die Verwaltung den Bericht vom 17.05.2016 verfasst.

Zu gleicher Zeit sind insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt worden. Die in den dabei vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Planung hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.2016 gewürdigt.

Aufgrund dieser beiden Berichte wurde der Vorentwurf des FNP 2030 des Jahres 2013 zum Entwurf des FNP 2030 vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf zeichnete sich vor allem durch erweiterte Ausweisungen von Wohnbauflächen aus und durch den Ersatz der an der Obernburger Straße nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbaren Gewerbeflächen durch die Beibehaltung der im rechtswirksamen FNP 1987 enthaltenen gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.

Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung wurde zugesagt, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP für das nördliche Stadtgebiet, für Obernau und die Innenstadt durchgeführt werden.

Infolgedessen hat die Verwaltung im Herbst 2016 im Martinushaus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die zugesagten Bürgerveranstaltungen durchgeführt, darüber den Bericht vom 21.11.2016 verfasst und zur Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken den Entwurf des FNP vom 17.05.2016 an vier Stellen wie folgt geändert:
-        Im Stadtteil Strietwald wurde die Darstellung Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Damm wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1,1 ha. verkleinert zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Abwasserbeseitigung.
-        Im Stadtteil Obernau wurde die im Entwurf vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha gewerblichen Bauflächen im Mainbogen zurückgesetzt auf die Darstellungen des Vorentwurfes von 2013 (Flächen für die Landwirtschaft).

In der Mehrzahl der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen oder Korrekturen angeregt. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain haben hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung verwiesen, denen ein besonderes Gewicht beizumessen war.

Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 wichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Da die Abweichungen vom Regionalplan nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange eingegriffen haben, konnten sie weitgehend isoliert betrachtet werden. Da aber diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren hätten führen können, wurden Vorschläge erarbeitet, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:

Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 war es möglich, die Lage und Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte deutlich vermindert werden konnten. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - hat die Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.

Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächenreserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 16. Januar 2017 die Verwaltung beauftragt, unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 auf der Ebene der Regionalplanung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um künftig eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich zu einem Gewerbegebiet entwickeln zu können.

Entwurf des FNP 2030

Die Verwaltung hatte den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau zum Entwurf vom 17.05.2016 weiterentwickelt, und mit diesem Entwurf im September und Oktober 2016 drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken zu diesem FNP-Entwurf hat die Verwaltung den Entwurf nochmals dahingehend geändert, dass mit dem daraus entwickelten Entwurf vom 21.11.2016 auch weitgehend den seit Mai 2016 eingegangenen Anregungen und Bedenken entsprochen wurde.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 16.01.2017 die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des FNP 2030 vom 16.11.2016 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Dies geschah in der Zeit vom 03.07.2017 bis 01.09.2017.
Über die Ergebnisse dieses Verfahrensschrittes hat die Verwaltung die in den Beschlüssen 1 bis 3 näher bezeichneten Berichte verfasst und zu den eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken jeweils eine Beurteilung abgegeben.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des FNP 2030 vom 21.11.2016 nochmals auf einer Fläche von 2,1 ha im Bereich Damm/Reischberg von der Darstellung „Wohnbauflächen“ in die Darstellung „Grünflächen“ und im Bereich zwischen Kinzigstraße, Lohrweg, Aschaffstraße und Jossaweg von der Darstellung „Wohnbauflächen“ in die Darstellung „Gemischte Bauflächen“ geändert. Zudem wurden an verschiedenen Stellen in der Planzeichnung die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise ergänzt und fortgeschrieben und an der Begründung, im Umweltbericht und in der Umweltprüfung meist redaktionelle, aber auch einige inhaltliche Aktualisierungen, Berichtigungen und Ergänzungen vorgenommen.

Diese Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Nach der Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise können die überarbeiteten Unterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und erneut Stellungnahmen eingeholt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, zu bestimmen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2018 über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 2) sowie der städtischen Ämter und Dienststellen mit Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis wird zur Kenntnis genommen.

3.        Der Bericht der Verwaltung vom 15.01.2016 über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BnatSchG (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

4.        Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und Dienststellen sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken oder Hinweisen zur weiteren Planung werden auf der Grundlage der in den Berichten zu den Beschlüssen 1 bis 3 (jeweils mit Datum vom 15.01.2018) enthaltenen Beurteilungen folgende Beschlussvorschläge für die Beschlussfassung im Plenum zur Kenntnis genommen.
4.1.        Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung
4.1.1        Die mit Schreiben vom 31.08.2017 eines Landwirtes aus dem Stadtteil Damm vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.
4.1.2        Die mit Schreiben vom 18.07.2017 eines Grundeigentümers im Außenbereich der Gemarkung Leider vorgebrachten Bedenken werden nicht berücksichtigt.
4.1.3        Die mit Schreiben vom 13.07.2017 vorgebrachten Bedenken einer Messwerkzeugfabrik aus dem Stadtteil Damm werden berücksichtigt.
4.2        Beschlüsse zur Behördenbeteiligung
4.2.1        Beschlüsse zu den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägen öffentlicher Belange
4.2.1.1        Die im Schreiben der DB AG vom 06.09.2017 mit den Stellungnahmen der DB Immobilien, der DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH enthaltenen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur Beachtung in die Planbegründung übernommen. Eine Änderung der Plandarstellung ist nicht veranlasst.
4.2.1.2        Die im Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Würzburg, vom 10.07.2017 enthaltenen Hinweise werden berücksichtigt.
4.2.1.3        Die im Schreiben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Aschaffenburg vom 07.07.2017 enthaltenen Anregungen (redaktionellen Hinweise) werden in Plan und Begründung beachtet.
4.2.1.4        Die im Schreiben des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 25.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung berücksichtigt.
4.2.1.5        Die Anregungen und Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Dienststelle Augsburg - vom 17.08.2017 wurden in Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung berücksichtigt. Die in diesem Schreiben vorgebrachten Bedenken (s. Bericht unter 1.2.5.6) wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.6        Die im Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) vom 28.08.2017 enthaltenen Hinweise wurden in Plan und Begründung berücksichtigt.
4.2.1.7        Die in den Schreiben der Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken - vom 07.05.2013 und vom 04.07.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung im Entwurf des FNP 2030 ist nicht veranlasst oder erforderlich.
4.2.1.8        Die in den Schreiben der Bayernwerk AG vom 24.04.2013 und 24.08.2017 enthaltenen Hinweise werden in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt.
4.2.1.9        Die mit dem Schreiben des Handelsverbandes Bayern vom 29.08.2017 gegebenen Anregungen können, soweit diese nicht bereits im Entwurf des FNP 2030 berücksichtigt sind, nicht innerhalb des vorliegenden Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden.
4.2.1.10        Die im Schreiben der TenneT TSO GmbH vom 11.08.2017 enthaltenen Hinweise werden, soweit nicht bereits erfolgt, in Plan und Begründung aufgenommen und damit berücksichtigt.
4.2.1.11        Die mit Schreiben des Bayernhafens vom 12.07.2017 gegebenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können in vorliegendem Verfahren jedoch nicht berücksichtigt werden.
4.2.1.12        Die im Schreiben des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 31.07.2017 enthaltenen Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt.
4.2.1.13        Die im Schreiben des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg vom 01.09.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen wird teils entsprochen, teils nicht.
4.2.1.14        Die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise sowie die damit veranlassten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu Änderungen an Bauflächendarstellungen werden nicht berücksichtigt.
4.2.1.15        Die Hinweise im Schreiben des Bergamtes Nordbayern vom 30.08.2017 werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung übernommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
4.2.1.16        Die Anregungen und Bedenken sowie die Hinweise der Regierung von Unterfranken in ihrer Eigenschaft als höhere Naturschutzbehörde vom 21.08.2017 werden zur Kenntnis genommen. Begründungsentwurf, Umweltbericht und Umweltprüfung wurden entsprechend aktualisiert und ergänzt. Anregungen im Hinblick auf Verzicht auf Bauflächenpotentiale wurden nicht berücksichtigt.
4.2.1.17        Die Anregungen und Bedenken der Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - vom 22.09.2017 werden weitgehend berücksichtigt.
4.2.1.18        Die Anregungen und Bedenken des Regionalen Planungsverbandes der Region 1 Bayerischer Untermain vom 09.10.2017 werden berücksichtigt.
4.2.1.19        Die Bedenken des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) vom 31.08.2017 werden nur insoweit berücksichtigt, als die Bauflächendarstellungen um 2,1 ha reduziert werden.
4.2.1.20        Die mit Schreiben vom 14.08.2017 vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Forst Aschaffenburg, werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil bleiben sie unberücksichtigt.
4.2.1.21        Die mit Schreiben vom 30.08.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Dienststelle Landwirtschaft Aschaffenburg, werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt.
4.2.1.22        Die mit Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 01.09.2017 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden durch Verkleinerung der Bauflächendarstellung um 2,1 ha zum Teil berücksichtigt, zum überwiegenden Teil jedoch nicht berücksichtigt.
4.2.1.23        Die mit Schreiben vom 25.07.2017 vorgebrachten Anregungen der IHK Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen; sie können im vorliegenden FNP-Aufstellungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
4.2.1.24        Der im Schreiben der Energieversorgung MainSpessart GmbH vom 14.07.2017 vorgebrachten Anregung wird entsprochen.
4.2.1.25        Die mit Schreiben vom 01.08.2017 gegebenen Hinweise des Landratsamtes Miltenberg werden zur Kenntnis genommen, aber im Entwurf des FNP 2030 nicht berücksichtigt.
4.2.1.26        Die mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg (LRA) vom 24.08.2017 gegebenen Hinweise werden berücksichtigt.
4.2.1.27        Die mit Schreiben des Marktes Großostheim vom 14.08.2017 vorgebrachten Anregungen sind berücksichtigt.
4.2.1.28        Die im Schreiben des Marktes Goldbach vom 16.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind jedoch nicht veranlasst.
4.2.1.29        Die im Schreiben des Marktes Sulzbach mit Eingangsstempel vom 10.08.2017 enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht erforderlich.
4.2.1.30        Die im Schreiben des Marktes Stockstadt am Main vom 04.10.2017 enthaltenen Anregungen werden berücksichtigt.
4.2.2        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern und Dienststellen mit Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis
4.2.2.1        Die Hinweise des Schreibens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Sachgebiet Immissionsschutz und Klimaanpassung - vom 24.08.2017 werden berücksichtigt. Die darin vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden teils berücksichtigt, teils nicht berücksichtigt. 
4.2.2.2        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Wasserrecht- und Bodenschutzbehörde - vom 19.09.2017 gegebenen Hinweise werden wie die mit den Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 15.05.2013 und vom 04.09.2017 gegebenen Hinweise und die damit veranlassten und erfolgten Berichtigungen, Aktualisierungen und Ergänzungen an Plan, Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung zur Kenntnis genommen. Soweit Änderungen an Bauflächendarstellungen angeregt werden, werden diese nicht berücksichtigt.
4.2.2.3        Die im Schreiben des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - untere Naturschutzbehörde - vom 30.08.2017 enthaltenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zum Teil berücksichtigt, zum Teil nicht berücksichtigt.
4.2.2.4        Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vom 05.09.2017 werden berücksichtigt.
4.2.2.5        Die Hinweise des Bauordnungsamtes der Stadt Aschaffenburg in seiner Eigenschaft als untere Denkmalschutzbehörde vom 30.08.2017 werden berücksichtigt.
4.2.3        Beschlüsse zu Stellungnahmen von städtischen Ämtern aus dem eigenen Wirkungskreis
4.2.3.1        Die Hinweise des Forstamts der Stadt Aschaffenburg vom 17.09.2017 werden berücksichtigt, seine Anregungen und Bedenken werden hintangestellt.
4.2.3.2        Die im Schreiben des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Aschaffenburg vom 22.08.2017 enthaltenen Hinweise und Anregungen werden nicht berücksichtigt.
4.2.3.3        Die Hinweise der Stadtwerke Aschaffenburg, Abt. Abfallentsorgung, vom 11.07.2017 werden berücksichtigt.
4.2.3.4        Die Hinweise des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Aschaffenburg vom 24.07.2017 werden berücksichtigt.
4.3        Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände
4.3.1        Die im Schreiben des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 01.08.2017 enthaltenen Anregungen und Bedenken werden durch die Verkleinerung der Bauflächen Damm/Reischberg um 2,1 ha berücksichtigt und im Übrigen nicht berücksichtigt.

5.        Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.

6.        Das Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4)

7.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, dass auf Grundlage des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2030 vom 15.01.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden durchzuführen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände erneut zu beteiligen, die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

8.        Es wird zur Kenntnis genommen, dass beschlossen werden soll, dass im Rahmen der Verfahren nach Nr. 7 Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten und ergänzten Teile sind aus dem unter Nr. 6 genannten Verzeichnis der nach der öffentlichen Auslegung am Entwurf des FNP 2030 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen vom 15.01.2018 mit dem entsprechenden Übersichtsplan gleichen Datums zu ersehen.



II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2018 08:11 Uhr