Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains für das Stadtgebiet Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.03.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind alle Bundesländer dazu verpflichtet die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 festzusetzen.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als amtliche Fachbehörde hat das Überschwemmungsgebiet des Mains im Stadtgebiet Aschaffenburg neu überrechnet und einen Antrag auf Festsetzung des neuen Überschwemmungsgebietes im Rahmen der Neuverordnung bei der Stadt Aschaffenburg –Untere Wasserbehörde- gestellt.
Bereits zum 21.06.2017 wurde dem UVS im Rahmen eines Kurzvortrages die neu errechneten Überschwemmungsgebietsgrenzen vorgestellt.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Neuverordnung wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ebenfalls wurde die Öffentlichkeit mit Bekanntmachung zum 15.09.2017 sowie anschließender Auslegung der Pläne und sonstigen Antragsbestandteile als auch des Verord-nungsentwurfs informiert und beteiligt.
Einwendungen zur Verordnung zur Festsetzung des neuen Überschwemmungsgebietes des Mains im Stadtgebiet Aschaffenburg sind im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nicht erhoben worden.
Durch öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2018 wird die Öffentlichkeit auf den Verzicht eines Erörterungstermins informiert.
Es haben sich lediglich Änderungen zur Entwurfsauslegung im Hinblick auf die Gesetzesgrund-lagen (§§) durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes/Hochwasserschutzgesetz II ergeben, die keine inhaltlichen Änderungen zum ausgelegten Entwurf beinhalten.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt dem Erlass einer Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains im Gebiet der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3)
zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2018 16:36 Uhr