Fußgängerüberwege (FGÜ) 2018/2019 - Bericht der Verwaltung - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2018 ö Beschließend 7PVS/9/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.

Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.


Bisher wurden umgebaut:

2009
Nr. 404
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
2018
Nr. 108
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 106
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 320
Würzburger Straße
Derzeit im Umbau
2018
Nr. 321
Alexandrastraße
Derzeit im Umbau



2. Projektbeschreibung


A.
Im Jahr 2018 wurden folgende FGÜ umgebaut:

Nr. 106: Linkstraße Höhe Wilhelmstraße Stadtteil Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 108: Linkstraße Höhe Dammer Friedhof (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 320: Würzburger Straße/Sandkirche (geteilter Übergang, takt. Elemente, Einbau einer Mittelinsel; Beleuchtung)
Nr. 307: Alexandrastraße an der Sandkirche (geteilter Übergang, taktile Elemente; Beleuchtung)

B.
Im Jahr 2018/2019 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:

Nr. 602: Brucknerstraße (Obernau)

Der Fußgängerüberweg in der Brucknerstraße in Obernau liegt im letzten Drittel in der Durchfahrt von der Maintalstraße zur Orffstraße. Die Brucknerstraße ist die Hauptverbindung für den Kraftverkehr zwischen den beiden Ortsteilen Obernaus diesseits und jenseits der Ortsentlastungsstraße und der Bahngleise.

Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (streckenbezogene 30 km/h). In der Realität sind die gefahrenen Geschwindigkeiten jedoch deutlich höher, da die Straße in einer Senke liegt und von beiden Seiten durch hohe Wände und Bewuchs begrenzt wird. In der Brucknerstraße gibt es keine Einmündungen oder Einfahrten somit ist der Fußgängerüberweg das einzige Element, dass die geradlinige Straße optisch durchbricht. Aus der Bürgerschaft kamen daher bereits Beschwerden über die zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten in der Brucknerstraße und die Unsicherheit besonders für Kinder beim Queren des Fußgängerüberweges.

An den Fußgängerüberweg schließt sich zu beiden Seiten in Richtung der Wohnbebauung jeweils eine Treppenanlage an. Da die Brucknerstraße beidseitig mit Gehwegen entlang der Fahrbahn ausgestattet ist und diese auch frequentiert werden, wird der Fußgängerweg auch barrierefrei für Rollstuhlfahrer und Rollatoren mit einem speziellen Überrollbord umgebaut. Ergänzend dazu wird der Übergang mit 6 cm Borden und taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.

Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ- Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.

Die Fahrbahn der Brucknerstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 5,97 m. Somit muss der Übergang nach den Richtlinien der R-FGÜ 2001 nicht zusätzlich eingeengt werden.

Für den Radverkehr gibt es derzeit die Option auf der Fahrbahn zu fahren oder auf dem Gehweg (Gehweg mit „Radfahrer frei“).


Nr. 402: Gailbacher Straße (Schweinheim) Höhe Kullmannstraße

Der Fußgängerüberweg wird von Schulkindern frequentiert. Da er derzeit in einer Zufahrt liegt, soll er ca. 3 m in Richtung Kullmannstraße verschoben werden.

Die Fahrbahnbreite ist mit 6,00 m noch innerhalb der Richtlinien für FGÜ, die eine Einengung ab 6,50 m empfehlen. Eine bauliche Einengung ist hier nicht möglich, da es sonst zu Problemen mit den Kurvenradien größerer Fahrzeuge kommt. Der Fußgängerüberweg liegt zudem auf der Route der Buslinie 5. Eine bauliche Einengung würde den Busverkehr unverhältnismäßig behindern.

Die Beleuchtung wird durch Ausleger ähnlich wie am Kreisverkehrsplatz Alexandrastraße verbessert und für eine gute Erkennbarkeit auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit sorgen.

Der Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. 0,5 cm für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es dann auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.


Nr. 106: Spessartstraße (Innenstadt) Höhe Einmündung Medicusstraße

Der vorhandene FGÜ liegt auf der Nordseite der Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße und ist mit einer Fahrbahnbreite von im Durchschnitt 12,60 m zu breit im Sinne der Richtlinien für FGÜ. Da der Überweg unmittelbar vor der Spurenaufteilung zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Würzburger Straße/Spessartstraße liegt, ist der Einbau einer Mittelinsel aus technischen Gründen nicht möglich. Wartende Fußgänger werden aufgrund der Breite und der Kurvenlage des Wartebereichs nicht von den Kraftfahrzeugfahrern wahrgenommen oder übersehen. Zudem werden die wartenden Fußgänger durch zwei große Straßenbäume für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Würzburger Straße verdeckt.

Dennoch wird die Kreuzung Spessartstraße/Medicusstraße häufig von Fußgängern in der Richtung Medicusstraße frequentiert als Verbindung zwischen der Innenstadt, dem Brentanoviertel, der Wilhelm-Hoegner-Anlage, dem Geschoßwohnungsbau der Medicusstraße und einem großen Einkaufsmarkt (Kaufland) sowie dem Neubaugebiet Spessartgärten.

Der bestehende Übergang kann aus den oben genannten Gründen nicht am derzeitigen Standort verbleiben. Er soll daher auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt werden. Auch dort ist die Fahrbahn mit einer Breite von durchschnittlich 11,50 m zu breit. Eine Mittelinsel ist aufgrund von Schleppkurven nah an der Kreuzung nicht machbar. Da aber ein zu weit von der Kreuzung entfernter Übergang von den querenden Fußgängern nicht mehr angenommen wird, bzw. einen zu großen Umweg darstellen würde, wird der geplante Fußgängerweg beidseitig um 2,20 eingeengt. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 4,60 m an der engsten Stelle. Die Breite ist ausreichend für zwei langsam fahrende, sich begegnende Pkw. Eine stärkere Einengung ist aufgrund von Schleppkurven des abbiegenden bzw. einbiegenden Verkehrs nicht sinnvoll.

Die Einengung wurde um ca. 3,50 m in Richtung Schweinheimer Straße verlängert, um beidseitig mehr Platz für die beiden angrenzenden Straßenbäume zu erhalten. Die Maßnahme ist mit dem Garten- und Friedhofsamt abgeklärt.

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist in die Planung eingebunden worden und ist mit der Einengung einverstanden.

Der Fußgängerüberweg soll mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung versehen werden, so dass auch bei Dunkelheit ein sicheres Überqueren möglich ist. Die Bordsteinhöhe wird differenziert eingebaut (6 cm bzw. 0,5 cm) und die Gehwege beiderseits erhalten taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte.


3. Kosten

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:

FGÜ
Kostenschätzung in € brutto
Nr. 602 Brucknerstraße
45.000
Nr. 402 Gailbacher Straße
60.000
Nr. 106 Spessartstraße (Medicusstraße)
80.000
Gesamt
185.000


In den geschätzten Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ“ stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2019 150.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die aufgezeigten Maßnahmen zu realisieren. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2019 anmelden, um die FGÜ baulich umzugestalten.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im Dezember 2018 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese anschließend ausschreiben.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im 1.Quartal des Jahres 2019 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 2. und 3.Quartal des Jahres 2019 an.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2018 umgebauten Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung zum Umbau von drei Fußgängerüberwegen zu:

- Nr. 602 Brucknerstraße (Obernau)
- Nr. 402 Gailbacher Straße (Höhe Kullmannstraße)
- Nr. 333 Spessartstraße (Höhe Medicusstraße)

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzungen der FGÜ im Jahr 2019 vorzubereiten.

4.        Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung erneut im Stadtrat vorstellen und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 08:13 Uhr