Erweiterung des Kinokomplexes Kinopolis um weitere 4 Kinosäle auf den Baugrundstücken, Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschffenburg, Kolbornstraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Fa. Medienpark Aschaffenburg GmbH & Co. KG, Weichertstraße 20, 63741 Aschaffenburg, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.10.2018 ö Beschließend 5UVS/9/5/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 29.08.2018 beantragte die Firma Medienpark Aschaffenburg GmbH & Co KG eine Erweiterung des Kinokomplexes Kinopolis um weitere 4 Kinosäle auf den Baugrundstücken, Fl. Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Kolbornstraße xxx, 63739 Aschaffenburg.
Die beiden Grundstücke verfügen über eine Gesamtgröße von 9.865 m² und sind derzeit mit dem vor ca. 20 Jahren errichteten Multiplexkino Kinopolis bebaut. Das Kino verfügt bereits über 7 Säle, davon 5 mit ca. 170 Sitzplätzen und zwei weitere mit ca. 300, bzw. 350 Sitzplätzen. Der Bauantrag umfasst die Errichtung von 4 weiteren Sälen mit je 74 Sitzplätzen, welche im nordöstlichen Bereich, in unmittelbaren Anschluss an das bestehende Kinogebäude angebaut werden sollen. Die derzeit dort noch bestehenden Gebäude befinden sich aktuell in Abbruch.

Mit der Erweiterung des Kinogebäudes ist keine Veränderung der bisherigen Betriebszeiten verbunden. Die zusätzlichen Kinosäle werden durch das vorhandene Personal betreut.

Das geplante Gebäude verfügt über eine Grundfläche von ca. 44,5 m x 19,5 m und eine Höhe von ca. 11,8 m. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage für den erforderlichen Stellplatznachweis geplant. Die Tiefgaragenerweiterung wird an die vorhandene Tiefgarage angeschlossen. Die Parkebene im Erdgeschoss des Erweiterungsbauwerks ist ausschließlich zur Festvermietung an Dauerparker vorgesehen.

Die geplanten Kinosäle erstrecken sich über die beiden Obergeschosse. Das Gebäude wird von einem Flachdach mit aufstehenden technischen Anlagen abgeschlossen.

Die Kinoerweiterung ist barrierefrei geplant. Die Behindertenparkplätze in der Tiefgarage sind von gehbehinderten Personen oder Rollstuhlfahrer über einen vorhandenen Behindertenaufzug erreichbar. Für hörgeschädigte oder sehgeschwächte, bzw. sehbehinderte Personen sind Hörhilfe- oder beschreibende Systeme geplant.


II.

Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch innerhalb des Bebauungszusammenhanges an zentraler Stelle in der Innenstadt. Die Erweiterung des Kinogebäudes ist daher als sog. Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Hieraus ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:

Baugebiet: MK/MI – Kerngebiet/Mischgebiet
Überbaute Grundstücksfläche: ca. 80 – 100 %
Zahl der Vollgeschosse: bis V
Bauweise: geschlossene

Das geplante Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als kulturelle Einrichtung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Maß der baulichen Nutzung wird nicht überschritten. Gleiches gilt für die Bauweise hinsichtlich des zweiseitigen Grenzanbaus. Aufgrund der 100 %-Versiegelung ist der Flachdachanteil des Gebäudes extensiv zu begrünen. Die technischen Aufbauten sind aus Gründen der Vermeidung einer Störung des Ortsbildes mit architektonischen Elementen einzufassen.

Für die gesicherte Erschließung sind Grunddienstbarkeiten für Geh-, Fahrt-, sowie Leitungsrechte erforderlich und nachzuweisen.

Hinsichtlich der zu erwartenden Schallimmissionen liegt die Schallimmissionsprognose Nr. 404 für die Erweiterung der Kinosäle im Kinopolis des Büros Pfeifer vom 17.08.2018 vor. Zudem ist die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen. Evtl. Auflagen und Bedingungen des Immissionsschutzes sind zu beachten.

Nach der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für sonstige Versammlungsstätten je 10 Sitzplätze 1 PKW-Stellplatz vorzusehen. Geplant sind 4 Kinosäle mit je 74 Sitzplätzen. Hieraus ergibt sich eine Gesamtzahl an zusätzlichen Sitzplätzen von 296, mithin sind 30 PKW-Stellplätze neu nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt im Bereich der Erweiterung der Tiefgarage. Von den 30 Stellplätzen sind 4 als Behindertenstellplätze, davon 2 im Neubau und durch Tausch und Umwidmung 2 weitere im Bestandsgebäude vorgesehen.

Für Fahrradabstellplätze gilt ebenfalls ein Verteilungsschlüssel von 1 Abstellplatz je 10 Besuchersitzplätzen, mithin sind 30 Fahrradstellplätze erforderlich. Diese sind ebenfalls nachgewiesen. Gem. § 9 GaStAbS sollen die Fahrradabstellplätze ein diebstahlsicheres Anschließen ermöglichen und überdacht werden.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird vorgeschlagen, die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung zu erteilen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma Medienpark Aschaffenburg GmbH & Co KG zur Erweiterung des Kinokomplexes Kinopolis um weitere 4 Kinosäle auf den Baugrundstücken, Fl. Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Kolbornstraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Auflagen, Bedingungen:
1.        Die nicht überbauten Flachdachanteile des Neubaus sind extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H. v. xxx Euro zu hinterlegen.
2.        Technische Aufbauten auf dem Flachdach sind mit architektonischen Elementen einzufassen.
3.        Notwendige Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte sind dinglich zu sichern und gegenüber der Baugenehmigungsbehörde nachzuweisen.



II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 11:37 Uhr