Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung einer Ausstellungs- und Lagerfläche zu Verkaufs-, Lager- und Büroräumen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Hafenrandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Sebold Entwicklungs GbR, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.04.2019 ö Beschließend 3UVS/4/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Antrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 26.02.2019 reichte die Sebold Entwicklungs GbR eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung einer Ausstellungs- und Lagerfläche zu Verkaufs-, Lager- und Büroräumen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Hafenrandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg mit folgender Fragestellung ein:

Wird die oben beschriebene Nutzung für die Fa. Hager GmbH entgegen der Einschränkungen im Bebauungsplan an dieser Stelle zugelassen?

Das Bestandsobjekt wird derzeit im Erdgeschoss als Lager- und Ausstellungsfläche genutzt. Für den betroffenen Gebäudeteil im Erdgeschoss besteht eine Baugenehmigung als Lager für einen Möbelgroßhandel. Durch Umbauten soll eine Teilfläche im westlichen Gebäudeteil mit einer Grundfläche von ca. 20 m x 50 m künftig durch die Firma Hager-Stoffe GmbH als Muster-Ausstellungsfläche, Verkaufs-, Lager- und Büroflächen dienen. Hierfür sind Einbauten für Lagerräume, Büroräume, Sanitärräume, Ausstellungs- und Verkaufsflächen erforderlich. Der Betrieb hat seinen Standort seit Jahrzehnten in der Darmstädter Straße 100b in Aschaffenburg und plant eine vollständige Verlagerung seines Betriebssitzes.

Die Firma Hager-Stoffe GmbH ist ein Gewerbebetrieb der Handel mit Stoffen im Groß- und Einzelhandel betreibt, wobei der Großhandelsbetrieb mit ca. 70 % dominiert.

II.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. xxx (Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Ruhlandstraße, Augasse und Hafenrandstraße, 1. Änd.). Dieser setzt für das betreffende Baugebiet folgendes fest:

Baugebiet: GE – Gewerbegebiet
Firsthöhe: max. 20 m
GRZ: 0,8
GFZ: 2,4
Zahl der Vollgeschosse: II – IV
Die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) im Gewerbegebiet und Mischgebiet ist nicht zulässig.

Das Bauvorhaben ist daher grundsätzlich nach § 30 BauGB zu beurteilen, d.h. als Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines qualifizierten Bebauungsplans. Es gelten die Vorschriften der BauNVO 1990.

Mit dem geplanten Bauvorhaben sind keine Änderungen an der Gebäudehülle verbunden. Lediglich für die Einbauten für Lagerräume, Büroräume, Sanitärräume, Ausstellungs- und Verkaufsflächen sind Umbauarbeiten im Gebäudeinneren erforderlich. Beim Maß der baulichen Nutzungen ergeben sich insofern keine Änderungen.

Die geplante künftige Nutzung als Muster-Ausstellungsfläche, Verkaufs-, Lager- und Büroflächen ist in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Der Bebauungsplan sieht zwar einen Ausschluss für die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) in vorliegendem Gebiet vor, allerdings dominiert bei dem geplanten Betrieb der Großhandel mit einem Anteil von 70 %. Der Großhandel wird vom Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Der Einzelhandelsanteil nimmt mit 30 % nur einen untergeordneten Anteil ein. In diesem Umfang wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gewährt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da der Verkauf auf ein nicht-zentrenrelevantes Produktsortiment (Handel mit Stoffen) beschränkt ist und der Einzelhandelsanteil am Gesamtumsatz von untergeordneter Bedeutung ist. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, da der klassische Einzelhandel zwar ausgeschlossen werden sollte, hier jedoch lediglich in untergeordnetem Umfang nicht-zentrenrelevante Produkte an die Endverbraucher veräußert werden. Der Handelsbetrieb ist im Wesentlichen als Großhandelsunternehmen zu bewerten.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheides mit den im Beschlusstext ausgeführten Antwortformulierungen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzungsänderung einer Ausstellungs- und Lagerfläche zu Verkaufs-, Lager- und Büroräumen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Hafenrandstraße xxx, 63741 Aschaffenburg, durch die Sebold Entwicklungs GbR wird folgende Beantwortung erteilt:

Wird die oben beschriebene Nutzung für die Fa. Hager GmbH entgegen der Einschränkungen im Bebauungsplan an dieser Stelle zugelassen?

Die geplante künftige Nutzung als Muster-Ausstellungsfläche, Verkaufs-, Lager- und Büroflächen ist in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Der Bebauungsplan sieht zwar einen Ausschluss für die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) in vorliegendem Gebiet vor, allerdings dominiert bei dem geplanten Betrieb der Großhandel mit einem Anteil von 70 %. Der Großhandel wird vom Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Der Einzelhandelsanteil nimmt mit 30 % nur einen untergeordneten Anteil ein. In diesem Umfang wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gewährt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da der Verkauf auf ein nicht zentrenrelevantes Produktsortiment (Handel mit Stoffen) beschränkt ist und der Einzelhandelsanteil am Gesamtumsatz von untergeordneter Bedeutung ist. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, da der klassische Einzelhandel zwar ausgeschlossen werden sollte, hier jedoch lediglich in untergeordnetem Umfang nicht zentrenrelevante Produkte an die Endverbraucher veräußert werden. Der Handelsbetrieb ist im Wesentlichen als Großhandelsunternehmen zu bewerten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.07.2019 08:05 Uhr