Kündigung der Mitgliedschaft der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH bei der enPlus eG – Ermächtigung des Gesellschaftervertreters


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.05.2019 ö Beschließend 10PL/7/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) ist seit 2010 an der enPlus eG (enPlus) mit Sitz in Fürth beteiligt. Die enPlus ist eine Kooperationsgesellschaft, an der aktuell 12 überwiegend kommunal geprägte fränkische Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind. Die einzelnen Mitgliedsunternehmen – so auch die AVG – sind mit einem Geschäftsanteil von jeweils 10.000,00 € an der Genossenschaft beteiligt. Unternehmensgegenstand der enPlus ist die gemeinsame Beschaffung von Erdgas und die Erzielung günstiger Beschaffungskonditionen aufgrund der Nachfragebündelung im Gesellschafterkreis.

In 2017 haben 8 der 12 Mitgliedsunternehmen der enPlus Erdgas über die Gesellschaft beschafft. Die AVG hat seit Erwerb der Mitgliedschaft bei der enPlus in 2010 nicht an der gemeinsamen Erdgasbeschaffung durch die Gesellschaft teilgenommen. Bislang konnte die AVG über ihr eigenes Beschaffungsportfolio stets günstigere Beschaffungskonditionen realisieren, so dass eine Beschaffung über die enPlus nicht sinnvoll war. Nachdem nunmehr seit 8 Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Erdgasbezugskonditionen jeweils bei der Beschaffung über die enPlus als auch über das AVG-eigene Beschaffungsportfolio gesammelt werden konnten, kann abgeschätzt werden, dass sich voraussichtlich auch künftig kein wirtschaftlicher Vorteil aus einer gemeinsamen Erdgasbeschaffung über die enPlus ergeben wird.

Die Mitgliedschaft bei der enPlus verursacht laufende Kosten. Neben einer jährlichen Verwaltungskostenumlage in Höhe von 10.000,00 € je Mitglied und Jahr fallen hier vor allem Kosten für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen an. Nachdem der erhoffte Beschaffungsvorteil nicht realisiert werden konnte, wird nunmehr vorgeschlagen, die Mitgliedschaft bei der enPlus zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, um künftig den aus der Mitgliedschaft resultierenden Aufwand zu vermeiden.

Gemäß Satzung der enPlus ist eine Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2019 gegenüber der enPlus auszusprechen. Auf Basis des letzten festgestellten Jahresabschlusses ist davon auszugehen, dass nach der Kündigung der Mitgliedschaft der AVG der eingezahlte Geschäftsanteil in Höhe von 10.000,00 € in voller Höhe zurückgezahlt wird.

Alternativ zur Kündigung der Mitgliedschaft durch die AVG kommt möglicherweise auch eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht. Die an der Weiterführung der enPlus interessierten Gesellschafter beabsichtigen, die Gesellschaft im Hinblick auf die Aufgabenstellungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz umzustrukturieren. In diesem Zuge wird den Gesellschaftern, die künftig keine Leistungen der Gesellschaft beziehen wollen, eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft angeboten.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH obliegt die Beschlussfassung über die Errichtung, den Erwerb, die Veräußerung oder die Auflösung von Unternehmen und Beteiligungen der Gesellschafterversammlung. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kündigung der Mitgliedschaft bei der enPlus eG oder einer möglichen einvernehmlichen Beendigung der Mitgliedschaft zuzustimmen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH bei der enPlus eG zum 31.12.2019 zu. Zusätzlich stimmt der Stadtrat einer möglichen einvernehmlichen früheren Beendigung der Mitgliedschaft, z. B. durch eine Übertragung des Geschäftsguthabens auf einen anderen Gesellschafter, zu.

Der Stadtrat ermächtigt den Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kündigung der Mitgliedschaft bei der enPlus eG zum 31.12.2019 oder einer möglichen einvernehmlichen früheren Beendigung der Mitgliedschaft zuzustimmen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2019 08:34 Uhr