I.
Das Hospiz Alzenau, dessen Träger die Gemeinnützige Hospiz Alzenau GmbH ( Beteiligung zu 49% des BRK Kreisverbandes Aschaffenburg und zu 51% aus der Sozialservice-Gesellschaft des bayerischen Rotem Kreuzes GmbH ) ist, beantragte mit Schreiben vom 07.08.2018 einen (freiwilligen) unbezifferten Zuschuss auf Grundlage der voraussichtlichen Investitionskosten von 800.000 € zuzüglich eines Architektenhonorares in der Größenordnung von 100.000,00 Euro.
Ziel: bedarfsgerechter Ausbau des Hospizes um 2 stationäre Plätze (von 8 auf 10)
Nach Mitteilung des Trägers werden die Investitionskosten wie folgt finanziert:
+350.000 € Zuschuss vom Förderverein
+ 80.000 € Zuschuss von der Paula Kubitschek Stiftung
+ 70.000 € Zuschuss vom LK Aschaffenburg
+ 20.000 € Heimplatzzuschuss
+ 93.000 € Zuschuss diverser umliegender Gemeinden
+ 15.000 € Zuschuss LK Miltenberg
= gesamt 628.000 €
Rest: Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme über das BRK München
Die Gemeinnützige Hospiz Alzenau GmbH wird den Zuschuss zusammen mit den anderen Zuschüssen an die Sozialservice-Gesellschaft des bayerischen Roten Kreuzes GmbH weiterleiten, die Gebäudeeigentümerin und Bauherrin ist. Die Zuschüsse führen dazu, dass die Miete, die die Gemeinnützige Hospiz Alzenau GmbH zu zahlen hat, trotz des Erweiterungsbaues unverändert bleibt.
Aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Gemeinnützigen Hospiz Alzenau GmbH und der Sozialservice-Gesellschaft des bayrischen Rotem Kreuzes GmbH ergibt sich, dass beide Gesellschaften finanziell leistungsfähig sind.
Der Landkreis Aschaffenburg hat am 23.07.2018 (öffentlich) einen Zuschuss in Höhe von 70.000 € beschlossen, der Landkreis Miltenberg am 03.12.2018 ( öffentlich ) einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro.
II.
Gesetzliche Rahmenbedingungen einschl. Bedarfsplanung, vorhandene Einrichtungen, Finanzierung und Förderung von stationären Hospizen
Stationäre Hospize sind neben der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung ein wichtiger Baustein im Versorgungsnetzwerk.
Die Kosten für die kostenintensive stationäre Hospizversorgung ( Tagessatz im Hospiz Alzenau derzeit 417,37 Euro ) tragen zu 95% die Krankenkassen, 5% muss der Hospizträger selbst aufbringen.
Die Entscheidung zur Errichtung von neuen und zum Ausbau bestehender stationärer Hospize obliegt der Selbstverwaltung, d.h. die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Kranken- und Pflegekassen schließt bei einem entsprechenden Bedarf mit geeigneten Leistungserbringern Versorgungsverträge ab.
Derzeit wird für die stationäre Hospizversorgung grundsätzlich von 1 Platz je 60.000 Einwohner ausgegangen.
Mit den aktuellen Einwohnerzahlen Bayerns errechnet sich danach zurzeit gemäß einem im Jahre 2014 vom Expertenkreis „Palliativmedizin und Hospizversorgung“ verabschiedeten Konzept
„Bedarfsplanung für stationäre Hospize in Bayern“ für Gesamtbayern ein Bedarf von 210 stationären Hospizplätzen, wobei allerdings regionale Bedarfslagen vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auch zu Abweichungen davon und damit zur Anerkennung eines höheren Bedarfs führen können. Für Unterfranken errechnet sich danach ein Bedarf von 22 stationären Hospizplätzen.
In Bayern gibt es derzeit 18 stationäre Hospize für Erwachsene mit insgesamt 186 Plätzen. In Unterfranken sind es 2 stationäre Hospize mit insgesamt 18 Plätzen, im Hospiz Alzenau 8 und im Hospiz Würzburg 10 Plätze, wobei beide Hospize die Anzahl ihrer Plätze jeweils um 2 Plätze erhöhen werden und dieser Erhöhung auch bereits von der dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Kranken- und Pflegekassen zugestimmt worden ist. Der Ausbau des Hospiz Alzenau hat bereits begonnen. Die Fertigstellung ist für Oktober 2019 vorgesehen.
Nach einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über die Art und den Umfang sowie die Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den in der stationären Hospizversorgung tätigen Spitzenorganisationen müssen stationäre Hospize u.a. eine selbständige Einrichtung mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag ohne Angliederung an ein Pflegeheim, ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung sowie eine kleine Einrichtung mit familiären Charakter sein mit in der Regel mindestens 8 und höchstens 16 Plätzen.
Für die Errichtung und den bedarfsgerechten Ausbau von stationären Hospizen gibt der Freistaat Bayern pro Hospizplatz eine Förderung von 10.000 €. Außerdem beteiligen sich auch Stiftungen, in der Regel neben weiteren Geldgebern an der Errichtung und dem Ausbau stationärer Hospize. Darüber hinaus sind die anfallenden Kosten vom Leistungserbringer selbst aufzubringen und zu finanzieren. Eine Förderverpflichtung für die Landkreise und kreisfreien Städte besteht nicht.
Ein Zuschuss unsererseits ist daher eine freiwillige Leistung.
III.
Von den Baukosten sind derzeit 628.000 Euro durch Spenden und Zuschüsse gedeckt. 272.000,00 Euro sind daher noch zu finanzieren.
Eine noch bestehende Rücklage des Hospizes in Höhe von 200.000,00 Euro muss zum Teil für notwendige Instandhaltungen des Altbestandes etc. verwendet werden.
Zudem müssen die Außenanlagen und der Garten neu gestaltet werden und die Erstausstattung der Möbilierung für den Neubau finanziert werden.
Schließlich muss der Träger ständig den 5% Trägereigenanteil finanzieren.
Bei einer Erweiterung der Plätze wird dieser Eigenanteil steigen.
Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Höhe des Zuschusses orientiert sich an den Belegungszahlen der letzten Jahre und entspricht auch im Verhältnis der Höhe der Zuschüsse des Landkreises Aschaffenburg und Miltenberg.
Förderung nach Herkunft der Patienten / Belegung
Jahr
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Lkr MIL
|
Stadt AB
|
Lkr AB
|
Summe Region I
|
Sonstige
|
Summe Gesamt
|
2013
|
|
2
|
7
|
38
|
47
|
42
|
89
|
2014
|
|
11
|
16
|
31
|
58
|
50
|
108
|
2015
|
|
6
|
9
|
44
|
59
|
63
|
122
|
2016
|
|
9
|
14
|
42
|
65
|
51
|
116
|
2017
|
|
10
|
10
|
26
|
46
|
28
|
74
|
2018
|
|
11
|
10
|
45
|
66
|
33
|
99
|
Su. 2013-2018
|
|
49
|
66
|
226
|
341
|
267
|
608
|
% von Reg. I
|
|
14 %
|
20 %
|
66 %
|
100%
|
|
|
% von Gesamt
|
|
8 %
|
11 %
|
37 %
|
56 %
|
44 %
|
100 %
|
Förderung:
|
|
15.000 €
|
22.000 €
|
70.000 €
|
107.000 €
|
|
|
Entspricht: 14 % 21% 65 %
(rundungsbedingte Abweichungen)
Eine Selektion der anfragenden Patienten nach Herkunft erfolgt bei stationären Hospizeinrichtungen üblicherweise nicht. Allein ausschlaggebend ist vielmehr die Dringlichkeit der Situation im Einzelfall. Bei einer Anfrage wird jedoch immer auch versucht, den Patienten an einen freien Platz eines anderen Hospizes in der Nähe zu vermitteln.
Aus dieser Praxis resultiert auch der hohe Belegungsanteil von Patienten und Patientinnen außerhalb des Bayerischen Untermains.