Masterplan der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu den Flächen Werkstraße 2; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 31.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 8PL/12/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Juni 2018 ist das neue Werkstatt- und Verwaltungsgebäude der AVG in der Werkstrasse 2 bezogen. Mit diesem Zeitpunkt wurde das alte Verwaltungsgebäude, einschließlich der Kantine stillgelegt und ist mittlerweile komplett von der Versorgung getrennt. Das Gebäude muss wegen seiner baulichen Mängel und einer Unwirtschaftlichkeit zur Sanierung abgerissen werden.

Das ehemalige Pförtnerhaus der AVG in der Werkstraße 2 steht seit der Entmietung im Rahmen der vorübergehenden Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ebenfalls leer. Auch dieses Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig, für den Fall einer weiteren Nutzung müsste eine Komplettsanierung des Objektes stattfinden. Aufgrund der verfügbaren Fläche im direkten Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ein Abriss und eine Neubebauung des Areals zu Wohnbauzwecken erwogen.
In Gesprächen zu vorgenannten Themen mit der Stadtverwaltung wurde angeregt zunächst für das komplette AVG Gelände Werkstraße 2 einen Masterplan entwickeln zu lassen, um sicherzustellen, dass die zukünftigen denkbaren Nutzungsansprüche auch zueinander kompatibel sind. Auf Empfehlung des Planungsamtes wurde hiermit die Firma BSD Planungsgesellschaft beauftragt.

Das Grundstück Werkstraße 2 mit der Flurnummer 247 ist zu 100 % Eigentum der AVG. Zunächst wurden diejenigen Areale innerhalb des Geländes festgelegt, die für den Weiterbetrieb der AVG Zentrale, einschließlich Werkstatt auf dem Gelände unerlässlich sind. Dies sind im Wesentlichen der bestehende Neubau, die Aufstellfläche für die Dienstfahrzeuge, ein (eventuell verkleinertes) Lager, das Heizhaus und die Werkstatt. Ebenfalls unverändert bleiben muss die alte Schlosserei, in der mittlerweile das Digitale Gründerzentrum eröffnet wurde, sowie der damit einhergehende Umgriff des Objektes. Die alte Schlosserei steht unter Denkmalschutz. Aus Sicht der AVG ist kurzfristig das Areal Altes Verwaltungsgebäude und das Areal Altes Pförtnerhaus, aber langfristig auch der rückwärtige Lagerplatz zwischen Obernauer Straße und Lamprechtstraße umnutzbar. Der Lagerplatz aber nur dann wenn eine adäquate Ersatzfläche an anderer Stelle gefunden werden kann.
Bei den Planungsüberlegungen wurde sehr schnell klar, dass bereits mit einem Neubau anstelle des zum Abriss vorgesehenen alten Verwaltungsgebäudes in ähnlicher Größenordnung die Parkplatzfrage auf dem Areal sinnvoll nicht mehr ebenerdig gelöst werden kann. Daher ist Bestandteil der Planungsüberlegungen auch der Bau eines Parkhauses mit ca. 250 Stellplätzen für die zukünftigen Nutzer.

Der Masterplan für das Gelände Werkstraße 2 beinhaltet folgende Komponenten:

– Beibehaltung des Areals AVG, bestehend aus neuem Werkstatt- und Verwaltungsgebäude, Aufstellfläche für die Dienstfahrzeuge, Lager (eventuell verkleinert), Heizhaus und Werkstatt

– Beibehaltung des Digitalen Gründerzentrums „Alte Schlosserei“ mit Flächenumgriff

– Neubau anstelle des alten Verwaltungsgebäudes mit einem möglichen Dienstleistungszentrum AVG, mit Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Unterbringung der Stadtbau GmbH in den ersten Geschossen, Wohnnutzung in den darüber liegenden Geschossen

–  Schaffung von Parkflächen für die vorgenannten Nutzungen in Form eines Parkhauses

– Abriss und Neubebauung auf der Fläche im Umkreis des alten Pförtnerhauses zwischen Werkstraße und Obernauer Straße

– Mit der Bereitstellung der notwendigen Parkplätze in einem Parkhaus kann der derzeitige Parkplatz verkleinert werden, dort kann dann entlang der Dunzerstrasse (auch von dort aus zugänglich) ein weiterer Gebäuderiegel entstehen.

– Langfristig: Aufgabe der Lagerfläche und Bebauung des rückwärtigen Teils des Geländes Werkstraße 2 zwischen Obernauer Straße und Lamprechtstraße zum Beispiel durch Wohnbebauung

Während der Planungsüberlegungen wurde als weiterer Umstand bekannt, dass für die zukünftige Nutzung des Schlachthofes ein Teil der jetzigen Außenflächen gegenüber dem AVG Gelände zukünftig nicht mehr in demselben Umfang benötigt wird. Damit bestünde alternativ die Möglichkeit, das auf dem AVG Gelände vorgesehene Parkhaus auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu errichten. Der Vorteil hierbei wäre: Durch den von der Ringstraße ausgehenden Verkehrslärm ist eine Wohnbebauung entlang der Ringstraße schwieriger als auf dem AVG Gelände. Der Gebäuderiegel entlang der Werkstrasse könnte dann entsprechend größer werden.

Der Masterplan wurde in der Aufsichtsratssitzung der AVG am 14.05.2019 vorgestellt und intensiv diskutiert. Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Masterplan für eine zukünftige Nutzung des Geländes Werkstraße 2 wird zur Kenntnis genommen.

Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind denkbar:

- Dienstleistungszentrum Stadtwerke mit Bürgerservicebüro und Stadtbau

- Digitales Gründerzentrum

- Einrichtung eines Parkhauses (ggf. auf Schlachthofgelände)

- Wohnen oder Wohnen und Campusgelände Technische Hochschule

- Ansiedlung Schulnutzung (bei Flächentausch Hefner-Alteneck)

Die Geschäftsführung wird beauftragt den Masterplan weiterzuentwickeln und für das Dienstleistungszentrum Stadtwerke mit Bürgerservicebüro und Stadtbau sowie die Wohnnutzung im Umfeld des alten Pförtnerhauses die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen. Das Konzept wird im Stadtrat vorgestellt.“

Die Sitzungsvorlage wird im Stadtrat eingebracht um auch der Stadt als Gesellschafterin der AVG, vertreten durch den Stadtrat, die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem vorgesehenen Masterplan zu geben. Wenn die Gesellschafterversammlung dem Masterplan vollständig oder in Teilen zustimmt, ist als nächster Schritt vorgesehen:
Für das Dienstleistungszentrum AVG, Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Stadtbau GmbH, sowie die Wohnnutzung im Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses sind die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen und ggfs. die entsprechenden Anträge einzureichen. Parallel sollen die Verträge mit der Stadt und der Stadtbau GmbH über die Integration in einen zukünftigen Neubau entlang der Werkstraße ausgearbeitet und den zuständigen Beschlussgremien vorgelegt werden.

Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt grundsätzlich abgestimmt, mit der Stadtbau GmbH haben entsprechende Gespräche über einen möglichen Umzug auf das Stadtwerke Gelände stattgefunden. Die Geschäftsführung der AVG bittet den Gesellschafter um entsprechende Zustimmung zu dem Masterplan und der skizzierten weiteren Vorgehensweise.

.Beschluss:

I. Dem Masterplan der AVG zur weiteren Entwicklung des Areals Werkstrasse 2 wird zugestimmt (Anlage 2).

Die Geschäftsführung wird mit der Umsetzung der weiteren Schritte wie folgt beauftragt:

Für das Dienstleistungszentrum AVG, Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, Stadtbau GmbH, sowie die Wohnnutzung im Umfeld des ehemaligen Pförtnerhauses sind die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen und ggf . die entsprechenden Anträge einzureichen.

Parallel sollen die Verträge mit der Stadt Aschaffenburg und der Stadtbau GmbH über die Integration in einen zukünftigen Neubau entlang der Werkstraße ausgearbeitet und den zuständigen Beschlussgremien vorgelegt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 5

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr