Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kindertagespflege ist nach § 24 Sozialgesetzbuch/SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe ein gleichrangiges Betreuungsangebot neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Auch in der Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert sowie Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und den entsprechenden gesetzlichen Änderungen im § 24 SGB VIII und im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz –BayKiBiG ist die Erstellung einer Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in Aschaffenburg erforderlich. Gleichzeitig soll hierdurch die Position der Tagespflegepersonen gestärkt und damit eine verlässliche, qualifizierte Betreuungsleistung auch im Hinblick auf die unverändert hohen Geburtenzahlen in der Stadt Aschaffenburg und den Betreuungsbedarf gesichert werden.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat (
Plenum) beschließt die „Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr