Planungsanlass, Ziel und Zweck der Planung
Als großes kommunales Krankenhaus übernimmt das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau für die Region die Gesundheitsversorgung. Die gemeinnützige „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH“ verfügt über zwei Standorte: 2015 haben das Klinikum Aschaffenburg und das ehemalige Kreiskrankenhaus Alzenau fusioniert. Am Standort Aschaffenburg liegt die medizinische Schwerpunktversorgung für die Patienten aus der gesamten Region. Die „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH“ gehört zu den größten Unternehmen am Bayerischen Untermain und bildet somit für die Region einen wichtigen Arbeitgeber. Die Geschichte der kommunalen Gesundheits-versorgung reicht in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 1989 ist das Krankenhaus von der Innenstadt an den Stadtrand gezogen, in direkte Nachbarschaft zur seit 1962 bestehenden Kinderklinik am Standort Am Hasenkopf. In den vergangenen Jahrzehnten erfolgten bereits medizinische Erweiterungen und Modernisierungen wie z.B. die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder auch die Klinik für Palliativmedizin. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant derzeit ebenfalls eine umfassende Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort.
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Klinikum setzt der einst für den Neubau des Klinikums aufgestellte und auch aktuell rechtsgültige qualifizierte Bebauungsplan für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985. In einem Teilbereich wurde dieser Bebauungsplan im Jahre 1990 geändert, um zusätzlichen Parkraum auszuweisen. Nordöstlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zudem im Jahr 2016 eine Abrundungssatzung erlassen, die planungsrechtlich die Errichtung einer (inzwischen im Bau befindlichen) Psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken ermöglichte.
Die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen waren auf den Klinikneubau in den 1980er Jahren ausgelegt und lassen inzwischen praktisch keinen Spielraum mehr für eine Neuerrichtung dringend benötigter Klinikbauten. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant aktuell, kurz- bis mittelfristig ein neues Mutter-Kind-Zentrum sowie ein neues Operationszentrum zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mehrbedarf an Kfz-Stellplätzen entstehen, sodass ein weiteres zweistöckiges Parkdeck geplant wird. Langfristig soll das Klinikum einschließlich der Bettenhäuser umfassend modernisiert werden.
Um den Klinikstandort zukunftsfähig aufstellen und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg dauerhaft sichern zu können, bedarf es zunächst der Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen - daher ist eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) notwendig.
Zukünftige Größe, Funktion und Betrieb des Klinikums erfordern auch einen Ausbau der verkehrlichen Erschließung. Gegenstand des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens wird daher auch die Schaffung einer weiteren Straßenanbindung für das Klinikum sein.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 mit einem ca. 43 ha großen Plangebiet wird um die Flurstücke aus der Gemarkung Aschaffenburg mit den Flurstücksnummern (Fl.Nr.) 4247/6 und 4247/3 sowie um Teilflächen der Fl.Nr. 4248 erweitert und erhält die Bezeichnung „Kliniken am Hasenkopf“.
Städtebauliche und planerische Konzeption
Das bestehende Klinikum ist funktional in zwei Bereiche gegliedert. Kernstück des Klinikums ist der Funktionstrakt, der alle Untersuchungs- und Behandlungsräume, den Arztdienst, die Verwaltung und die Ver- und Entsorgung beherbergt. Um den Funktionstrakt herum gruppieren sich vier Y-förmige Bettenhäuser. Der Hauptzugang für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher befindet sich auf der Südseite des Funktionstraktes. Der Funktionstrakt ist siebengeschossig, die Bettenhäuser weisen zwischen drei- und vier Geschossen auf. Bereits im Jahr 2015 hat das Klinikum Erweiterungen und Umbauten vorgenommen, wie beispielsweise die Umgestaltung der Eingangshalle oder die Aufstockung einzelner Bauteile. In Kürze wird mit dem Neubau der geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie am bestehenden Standort der Klinikschule für Kranke begonnen, die Psychiatrische Klinik (für Erwachsene) des Bezirks Unterfranken am nordöstlichen Rand des Klinikgeländes ist bereits im Bau.
Weiterhin plant das Klinikum ein neues Operationszentrum im Nordosten des Geländes, und in diesem Zusammenhang auch eine Nachnutzung der bestehenden Operations- und Entbindungsabteilung. Ebenso soll ein Neubau der bestehenden Kinderklinik aus dem Jahre 1962 erfolgen, da die Funktionen der Kinderklinik mit denen der Geburtshilfe zusammengeführt werden sollen (Mutter-Kind-Zentrum). Auch hierfür ist ein neues Gebäude im Westen, angrenzend an das bestehende Klinikum, geplant. Langfristig sollen zudem die bestehenden Bettenhäuser neu gebaut werden.
Da die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche den Erweiterungsbedarf des Klinikums nicht abbildet, soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung vor allem eine Anpassung (und Vergrößerung) der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen. Die neu auszuweisenden bebaubaren Flächen sollen also sowohl den relativ konkreten kurz- bis mittelfristigen Erweiterungsbedarf des Klinikums berücksichtigen, als auch langfristige Entwicklungspotentiale erfassen.
Planungsrechtliche Grundlagen
Im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg (FNP 2030) ist das Klinikgelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum dargestellt. Im Osten grenzen überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Im Norden der Sonderbaufläche Klinikum sind ebenfalls Waldflächen dargestellt. Im Westen grenzen an die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum Flächen für die Landwirtschaft, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind. Innerhalb der westlich angrenzenden Fläche für Landwirtschaft ist im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan eine Grünfläche mit einer Wasserfläche zur Gewässerentwicklung (Röderbach) dargestellt. Ebenfalls sind gesetzlich geschützte Biotope entlang dieser Grünfläche dargestellt. Im Norden des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist zudem eine Grenze von ermittelten, noch nicht amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten HQ 100 als Hinweis im FNP 2030 aufgenommen.
Im Jahr 2016 hat die Stadt Aschaffenburg zur Entwicklung des Standortes eine „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung überlagert den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vom 05.07.1985 für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“, dessen Änderung vom 24.08.1990 sowie den Geltungsbereich der „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ vom 02.12.2016.
Erschließung
Das Klinikum befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs, weit außerhalb der Innenstadt. Die verkehrliche Anbindung (äußere Erschließung) des Klinikgeländes erfolgt von Süden über die Alois-Alzheimer-Allee / Haibacher Straße, welche die Stadt Aschaffenburg mit der im Osten angrenzenden Gemeinde Haibach verbindet. Die innere Erschließung des Klinikgeländes erfolgt über eine Zufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist als Ringerschließung ausgebaut. Hierüber werden sowohl der Besucherverkehr als auch Krankentransporte und sonstiger Verkehr geführt.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats der Stadt Aschaffenburg vom 02.04.2019 wurde als kurzfristige Lösung zur Verbesserung der Erschließungssituation die bauliche Ertüchtigung der Einmündung des Knotens Haibacher Straße / Am Hasenkopf beschlossen.
Zwecks Verkehrsverteilung und Eröffnung einer alternativen Route soll langfristig eine zweite Straßenanbindung den Klinikstandort erschließen. Hierzu wurde im Jahre 2018 im Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ erstellt, die Ergebnisse der Studie wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 02.04.2019 zur Kenntnis gegeben.
Diese Machbarkeitsstudie hat fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung zum Klinikgelände vorgeschlagen:
- Variante 1: Neue Anbindung des Klinikums von der Straße Am Krämersgrund
- Variante 2: Neue Anbindung des Klinikums von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt
- Variante 3: Neue Anbindung des Klinikums von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt
- Variante 4: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße (Kr ABs 22)
- Variante 4a: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung UND Anbindung an das Parkplatzareal
Die benannten Varianten wurden hinsichtlich folgender Kriterien untersucht: Unabhängigkeit der Zufahrt, Verkehrswirksamkeit, Trassierungselemente, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve neu entstehender Knotenpunkte, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve bestehender Knotenpunkte sowie Auswirkungen auf das Klinikgelände. Ebenfalls wurden Investitionskosten, laufende Kosten, Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Flächenversiegelungen der unterschiedlichen Varianten untersucht. Das Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ empfiehlt die Varianten 1, 4 sowie 4a, wobei die Variante 1 vom Ingenieurbüro aus verkehrstechnischer Sicht als bestmögliche Variante bewertet wird. Allerdings ist im Vergleich zu den Varianten 4 sowie 4a das Investitionsvolumen bei dieser Variante am größten, aufgrund des notwendigen Brückenbauwerks und den noch nicht berücksichtigten Kosten des Ausbaus der Straße Am Krämersgrund.
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes werden die Varianten 4 sowie 4a für eine zweite Anbindung des Klinikums favorisiert. Auch die Klinikverwaltung hat sich für eine Weiterverfolgung dieser Varianten ausgesprochen. Es ist nun Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens, eine zweite Verkehrsanbindung zu sichern. Im Rahmen des auf die Einleitung des Verfahrens folgenden ersten Verfahrensschritts soll die Entscheidung über die bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, naturschutzrechtlicher und finanzieller Belange getroffen werden.