Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Soziale Stadt" - Ortskern Obernau - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 19PL/14/19/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 18.03.2019 auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) der Büros Neu / Salm & Stegen die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ erlassen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2020 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Neugestaltung Nördliche Hauptstraße:
Der Kanal in der Hauptstraße zwischen Mainfeldstraße und Maintalstraße muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird eine Sanierung der Oberfläche der Straße erforderlich. Dabei kann die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 300.000 € / 2020 - 2021

- Gestaltung Grünbereich Mainvorland:
Im Rahmen der Sanierung kann auch das Mainvorland aufgewertet werden. Allerdings muss in weiten Bereichen zunächst der Neubau der Schleuse mit späterer Verfüllung der bisherigen Schleusenkammer abgewartet werden. Die Verfüllung kann nur von der Obernauer Seite aus vorgenommen werden. Es ist aber bereits jetzt möglich, in den von der Verfüllung nicht betroffenen Bereichen das Ufer neu zu gestalten und damit aufzuwerten.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2020

- Ordnungsmaßnahmen im bebauten Bereich:
Im Rahmen der nun anlaufenden Beratungsgespräche mit den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet kann sich ergeben, dass kleinere Ordnungsmaßnahmen (z. B. Abbruch von Nebengebäuden) erforderlich werden, um die Sanierungsziele umsetzen zu können. Sofern diese für die Eigentümer nicht rentierlich sind (weil z. B. keine zusätzlichen Baumöglichkeiten geschaffen werden), können die Kosten aus Sanierungsmitteln bezuschusst werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2020 - 2021

- Einrichtung eines „Orts der Begegnung“:
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die Errichtung einer Begegnungsstätte von den Bewohnern des Sanierungsgebiets für sinnvoll gehalten wird. Im Integrierten Handlungskonzept ist daher die Einrichtung eines „Orts der Begegnung“ als Ziel enthalten. Es bedarf aber noch einer genauen Bedarfsermittlung hinsichtlich dessen Ausgestaltung und Größe, um den Standort dann genau festlegen zu können. Ein möglicher Standort könnte die Alte Schule sein.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 70.000 € / 2021


Allgemeines

Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt (Haushaltsjahr 2021), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2020). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 9 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2020 sowie für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
im Entwurf für den Haushalt 2020 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
die Finanzierung für die Jahre 2021 - 2023 nach den Werten im Jahresantrag 2020 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr