Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.02.2019 ö Beschließend 4PL/3/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 440/2018 vom 09.11.2018 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 26.11.2018 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2017 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 26.11.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2017








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
259.203.140,40
57.223.480,03
316.426.620,43




+
neue Haushalts-
einnahmereste

1.482.450,00
1.482.450,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

531.914,40
531.914,40





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
360.711,70
66.419,68
427.131,38






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
258.842.428,70
58.107.595,95
316.950.024,65





Soll-Ausgaben
257.935.397,33
41.401.266,18
299.336.663,51





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.347.731,06
18.162.885,23
19.510.616,29





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
453.148,93
1.459.911,10
1.913.060,03





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-12.449,24
-3.355,64
-15.804,88






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
258.842.428,70
58.107.595,95
316.950.024,65

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt  19.283.947,61 €
19.283.947,61 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage  2.189.847,90 €
2.189.847,90 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2017



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
262.322.800,03
74.454.867,64
336.787.667,67




Ist-Einnahmen
250.243.024,25
74.063.367,85
324.306.392,10




Kasseneinnahmereste
12.079.775,78
401.499,79
12.481.275,57












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
260.975.068,97
53.234.406,68
314.209.475,65




Ist-Ausgaben
256.542.873,40
53.236.215,14
309.779.088,54




Kassenausgabereste
4.432.195,57
-1.808,46
4.430.387,11








Ist-Fehlbetrag
-6.299.849,15


Ist-Überschuss

20.827.152,71
14.527.303,56
Unerledigte Verwahrgelder


30.455.728,73
Unerledigte Vorschüsse


-89.309,91
Buchmäßiger Kassenbestand


44.893.722,38




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.04.2019 08:51 Uhr