Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit; - Übernahme der Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 7PL/4/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 45 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung in der insbesondere Bestimmungen über Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse enthalten sein müssen. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat sich daher zuletzt für seine Wahlzeit 2014 bis 2020 eine Geschäftsordnung gegeben, in der traditionell die Regelungen des vorhergehenden Stadtrats übernommen worden sind.

Entsprechend dieser „Tradition“ soll die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates zunächst in der bisherigen Form übernommen werden.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat übernimmt die Geschäftsordnung vorhergehenden Stadtrates (in der Fassung vom 05.05.2014 – zuletzt geändert durch Beschluss vom 19.11.2018) zunächst als neue Geschäftsordnung der Wahlzeit 2020 bis 2026 (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 45, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr