Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2020 ö Beschließend 19PL/4/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.12.2008 und Änderung am 11.06.2019 wurde die aktuelle Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung auf die Werkleitung übertragen. Gem. Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. der Bayerischen Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Für die neue Wahlperiode von 2020 bis 2026 ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2020 – 2026 werden der Werkleitung des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ übertragen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr