PL/5/19/20
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.05.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die weiteren Bürgermeister/innen sind Beamte/Beamtinnen der Stadt Aschaffenburg (Art. 34 Abs. 1 GO). Als weitere Bürgermeister/innen in einer kreisfreien Stadt zwischen 50 001 bis 100 000 Einwohner sind sie nach Art. 45 KWBG i. V. m. Anlage 1 in die Besoldungsgruppe B 4 oder B 5 der Bayerischen Besoldungsordnung B einzustufen.
Der monatliche Grundgehaltssatz beträgt aktuell
- in der Besoldungsgruppe B 4 8.813,19 €
- in der Besoldungsgruppe B 5 9.369,63 €.
Entsprechend Art. 46 Abs. 1 KWBG erhalten sie eine Dienstaufwandsentschädigung. Sie muss sich innerhalb der in Anlage 2 bestimmten Beträge halten (Stand 01.01.2020: 502,01 € bis 1.093,70 €). Die Dienstaufwandsentschädigung wird zu Beginn der Amtszeit durch Beschluss festgesetzt (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 KWBG).
Der Beschlussvorschlag orientiert sich an der bisherigen Regelung.
.Beschluss:
I.
1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.05.2020 auf öffentliche Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Amt der berufsmäßigen weiteren Bürgermeister wird der Besoldungsgruppe B 5 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) zugeordnet.
Die Bürgermeister/innen erhalten demnach folgende Dienstbezüge aus dem Amt:
a) Grundgehalt nach Besoldungsgruppe B 5 (Anlage 3 BayBesG)
b) ggf. Familienzuschlag (Anlage 5 BayBesG)
II. Für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung erhalten sie eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 1.093,70 € (Art. 46 KWBG i. V. m. Anlage 2 B Nr. 2 b).
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [x] nein [ ]
Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [x] nein [ ]
Es entstehen Folgekosten ja [x] nein [ ]
Häufigkeit der Folgekosten einmalig
[ ]
wiederkehrend
[x]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2020 09:06 Uhr