Bildung des Jugendhilfeausschusses;
- Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.06.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Entsprechend der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg sind sechs stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zu wählen
(§ 71 Abs.1 Nr. 2 SGB VIII und Art.18 Abs.2 Satz 2 AGSG)
Der Verwaltung wurden von den Wohlfahrtsverbänden folgende Vorschläge vorgelegt:
.Beschluss:
I. Als beschließende Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 Satz 2 AGSG) folgende Frauen und Männer in offener Abstimmung gewählt:
Verband Mitglied Stellvertreter
Arbeiter-Samariter-Bund
Bayerisches Rotes Kreuz
Caritasverband
Der Stadtjugendring benannte für den Bereich der Jugendverbände folgende Mitglieder:
Verband Mitglied Stellvertreter
Deutscher Alpenverein
Bayerische Sportjugend
Evangelische Jugend/ BDKJ
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2021 12:56 Uhr