Digitalisierung an Schulen gestalten;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.07.2020
- Antrag der FDP vom 14.09.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.09.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Prozess der Digitalisierung an Schulen waren insbesondere in den beiden zurückliegenden Jahren durch Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Bayern große Fortschritte zu verzeichnen. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen zeitweisen Schulschließungen wurde die Notwendigkeit einer breiten Ausstattung aller Schüler*innen, insbesondere in den weiterführenden Schulen, die ja zu einem ersten Bildungsabschluss hinführen, mit aktuellen IT-Geräten deutlich. Hier trat der Bund mit einem kurzfristigen zusätzlichen Förderprogramm ein, das die Beschaffung von Leihgeräten für Schüler*innen aus sozial schwachen Verhältnissen ermöglichte. Die Ausleihe ist jedoch für die Zeit vorgesehen, in der Präsenz-Unterricht durch die Corona-Pandemie eingeschränkt oder gar nicht stattfinden kann.
Viele Schulen möchten jedoch, um einen großen nachhaltigen Schritt in der digitalen Bildung ihrer Schüler*innen zu gehen, mindestens einen Teil ihrer Klassen als sog. „Tablet-Klassen“ führen.
In sog. Tabletklassen findet der digitale Unterricht in einer neuen Form statt. Sinnvollerweise haben die Schüler/Schülerinnen ein eigenes, personalisiertes Tablet. Denn dies wird sowohl für den digitalen Unterricht als auch für das digitale Lernen zuhause genutzt.
Tabletklassen gibt es bereits in verschiedenen Städten mit unterschiedlichen Finanzierungskonzepten. Anschaffung und Finanzierung des Tablet erfolgt durch die Eltern. Die Schule selber stellt die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten dar.
Allen Konzepten gemeinsam ist, dass am Ende der 3-jährigen Finanzierungsphase das Tablet Eigentum des Schülers/der Schülerin ist.
Die Anschaffung eines Tablets stellt mit einem Kaufpreis von ca. 500 € für viele Familien in der Stadt Aschaffenburg, zumal wenn dies für mehrere Kinder erforderlich ist, eine finanzielle Herausforderung dar. Hier stellt ein Zuschuss der Stadt von 180 Euro bei sofortigem Kauf (bei dem in der Regel der Kaufpreis gegenüber einem Ratenzahlungspreis etwas geringer ausfällt) bzw. von 216 Euro bei einem monatlichen Zuschuss von 6 Euro über 3 Jahre eine erhebliche Erleichterung dar. Somit dürfte Schulfamilien die Entscheidung für sog. Tablet-Klassen, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen an der Schule gegeben sind, leichter fallen.
Für die Stadt Aschaffenburg entstehen durch den Beschluss bei der 3-jährigen Finanzierungsvariante im ersten Jahr max. 72.000 €, im zweiten Jahr 144.000 € und im dritten Jahr maximal Kosten in Höhe von 216.000 €.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen einen Zuschuss zur Anschaffung eines Tablet-Computers ab dem Kalenderjahr 2021 unter folgenden Bedingungen:
1. Der Schüler/die Schülerin hatte zum zurückliegenden 01.10. seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aschaffenburg.
2. Der Schüler/die Schülerin besucht eine allgemeinbildende weiterführende Schule ab der 5. Jahrgangsstufe.
3. Das Schulforum der besuchten Schule hat für die Klasse, die der Schüler/die Schülerin besucht, die Einführung einer sog. „Tablet-Klasse“ beschlossen.
4. Die Schule hat der Stadt Aschaffenburg ein pädagogisches, digitales Unterrichtskonzept zur Einführung und Begleitung der „Tablet-Klasse(n)“ vorgelegt.
5. Anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten durch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem zweiten bzw. zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) sowie Unterstützung durch Stiftungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Möglichkeiten zu prüfen.
6. Die Leistungen sind auf 1.000 Schüler*innen pro Kalenderjahr begrenzt.
7. Der Zuschuss in Höhe von 72 €/Jahr wird bei der 3-jährigen Finanzierungvariante einmal jährlich ausgezahlt, solange der Schüler/die Schülerin die Tablet-Klasse besucht und seinen/ihren
Hauptwohnsitz in Aschaffenburg hat.
8. Eine Anschaffung in den beiden letzten Schuljahren wird nur anteilig bezuschusst.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2020 09:06 Uhr