Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
|
Nr. 404
|
Gutwerkstraße
|
Beleuchtung, Bordabsenkung
|
2009
|
Nr. 407
|
Gutwerkstraße
|
Beleuchtung, Bordabsenkung
|
2009
|
Nr. 302
|
Kolpingstraße
|
Beleuchtung, Mittelinsel
|
2010
|
Nr. 309
|
Platanenallee
|
Beleuchtung
|
2014
|
Nr. 112
|
Aschaffstraße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2014
|
Nr. 202
|
Ruhlandstraße
|
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
|
2014
|
Nr. 316
|
Bismarckallee
|
Beleuchtung
|
2014
|
Nr. 402
|
Schweinheimer Str.
|
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
|
2014
|
Nr. 347
|
Löherstraße (Wilder Mann)
|
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 109
|
Mittelstraße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 410
|
An den Bornwiesen
|
Beleuchtung, Rollbord
|
2015
|
Nr. 505
|
Weißbergstraße
|
Beleuchtung; Rollbord
|
2015
|
Nr. 303
|
Lange Straße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 107
|
Mühlstraße
|
Beleuchtung; Beschilderung
|
2015
|
Nr. 204
|
Seidelstraße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 104
|
Mainaschaffer Straße
|
Beleuchtung; Markierung
|
2017
|
Nr. 413
|
Steubenstraße (Kiga)
|
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 102
|
Daimlerstraße
|
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
|
2017
|
Nr. 306
|
Fabrikstraße
|
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 308
|
Fabrikstraße
|
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
|
2017
|
Nr. 205
|
Stadtbadstraße
|
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
|
2017
|
Nr. 307
|
Ernsthofstraße
|
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
|
2017
|
Nr. 344
|
Steubenstraße
|
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
|
2018
|
Nr. 108
|
Linkstraße
|
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
|
2018
|
Nr. 106
|
Linkstraße
|
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
|
2018
|
Nr. 320
|
Würzburger Straße
|
Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
|
2018
|
Nr. 321
|
Alexandrastraße
|
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
|
2019
|
Nr. 602
|
Brucknerstraße
|
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
|
2019
|
Nr. 402
|
Gailbacher Straße
|
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
|
2019
|
Nr. 106
|
Spessartstraße
|
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung; Fahrbahn-einengung
|
Projektbeschreibung
Im Jahr 2021 soll folgender FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 401: Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße)
Der Fußgängerüberweg in der Blütenstraße im Stadtteil Schweinheim liegt an der Kreuzung zur Vogelsbergstraße. Die Blütenstraße beginnt und endet an der Spessartstraße und führt Richtung Schweinheim Zentrum in die Seebornstraße. Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (Zone). Die Blütenstraße wird in Höhe des Fußgängerüberweges von der Buslinie 10 befahren.
Die Fahrbahn der Blütenstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 7,55 m. Laut den Richtlinien der R-FGÜ 2001 „sollte die für den Kraftverkehr-Längsverkehr effektiv nutzbare Breite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden“. Für eine Mittelinsel reicht der vorhandene Platz nicht aus, zumal eine Mittelinsel den Schleppkurven der ab- und einbiegenden Fahrzeugen entgegensteht.
Die Umplanung sieht daher vor, die effektiv nutzbare Fahrbahnbreite durch seitliche Einbauten zu verringern. Dazu eignen sich die wie schon in der Steubenstraße eingebauten sog. „Verkehrswächter“ mit 1,00 m Breite. Diese werden vor der Rinne montiert, so dass das Oberflächenwasser weiterhin auf direktem Weg in der Rinne gesammelt werden kann.
Der Fußgängerweg wird als geteilte Querung ausgebaut, d. h. eine Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen und ein 6 cm Tastbord für Blinde und Sehbehinderte mit Blindenstock. Dazu kommen die nach der DIN 32984 vorgegebenen taktilen Elemente, wie Noppenplatten zum Auffinden des Übergangs und Rippenplatten als Richtungsfeld am Tastbord bzw. Sperrfeld vor der Nullabsenkung.
Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.
Für den Radverkehr gibt es keine separaten Fahrradanlagen. Der Linienbusverkehr kann wie bisher den Übergang passieren.
Kosten
Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die Maßnahme betragen:
FGÜ
|
Kostenberechnung in € brutto
|
Nr. 401 Blütenstraße
|
63.000
|
|
|
Gesamt
|
63.000
|
In den Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 werden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 150.000 € zur Verfügung. Davon werden auch die beiden FGÜ (anteilig Umbau und Neubau) im Projekt „Schweinheimer Höhe“ mit 65.000 € finanziert. Die drei FGÜ am Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße/Hofgartenstraße laufen separat über die HHST des Projektes Kreisverkehrsplatz.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird im Dezember 2020/ Januar 2021 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im I. Quartal des Jahres 2021 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.
Klimarelevanz
Das Projekt ist nur in geringer Weise klimarelevant.
Bei der technischen Beleuchtung kommen moderne, energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz.