1. Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Vorbereitung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments bislang nicht möglich. Die entsprechenden Vorbereitungen hätten bereits im Frühjahr 2020 erfolgen müssen. Auch die aktuelle Situation lässt es nicht zu, die Wahlkampagne in den Schulen zu starten.
Aus diesem Grund wird beantragt, die Wahl auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 zu
verschieben. Dadurch verlängert sich die Amtszeit des Jugendparlaments in jedem Fall für
einige Monate.
Der neue Wahltermin wird mit den Schulleitungen bzw. den eingebundenen
Kontaktlehrer*innen festgelegt und soll im Sommer/Herbst 2021 liegen. Eine
Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wird der Stadtrat
gebeten, der Wahlverschiebung zuzustimmen.
2. Um bei einer eventuellen Fortdauer der Corona-Pandemie eine Alternative zur Durchführung der Wahlen des Aschaffenburger Jugendparlaments zu gewährleisten, sollen auch die Möglichkeiten eines Online-Wahlverfahrens geprüft werden. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der Satzung des Jugendparlaments im § 8 „Wahlverfahren“.
Hier soll als Satz 2a neu eingefügt werden:
„Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.
ENTWURF
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018
vom 10.11.2020
Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 wird wie folgt geändert:
In § 8 wird nach dem Absatz 2 folgender neuer Absatz eingefügt:
„(2a) Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg,
Jürgen Herzing
Oberbürgermeister