Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße AB 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 4PVS/1/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Zwischen der dem Mark Stockstadt und der Stadt Aschaffenburg besteht im Radverkehrsnetz eine rund 650 m lange Netzlücke. Seitens der politischen Vertreter Stockstadts wurde an die Stadtverwaltung herangetragen diese Lücke zu schließen. Sie ist für den gemeindeübergreifenden Verkehr von großer Bedeutung.
Der Radweg entlang der Kreisstraße soll an den bereits ausgebauten gemeinsamen Geh-/ Radweg des Landkreises Aschaffenburg anschließen. Der Entwurf des Radweges kann hiervon unabhängig betrachtet werden.
Zusätzlich ist eine Querungsmöglichkeit über die AB 16 (Obernauer Straße) für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen.

Bestand:
Der Radverkehr wird derzeit als Zweirichtungsradweg gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr entlang der AB 16 bis zum südlichen Ende Sonneck geführt. An dieser Grenze endet der gemeinsame Geh- und Radweg wodurch der Radfahrer im weiteren Verlauf gezwungen ist, auf die Kreisstraße AB 16 auszuweichen. Eine Wegeverbindung für Fußgänger ist im anschließenden Streckenabschnitt (Ri.  Möbel Kempf) nicht vorhanden. Radfahrer und Fußgänger mit dem Ziel Großostheim können dagegen auf den vorhandenen Wirtschaftsweg abbiegen (Anlage 1).  
Vor Beginn des Linksabbiegers in die Schippnerstraße besteht in der Sperrfläche eine provisorische Querungsanlage (Länge ca. 9 m, Breite ca. 2,5 m). Allerdings bestehen derzeit an der Querung keinerlei Anschlüsse für Rad- bzw. Fußgängerverkehre.
Eine Verbindung in der Relation Großostheim – Nilkheim/ Schönbusch besteht inform der vorhandenen Flurwege entlang des Industriegebietes oder über die Schippnerstraße durch das Industriegebiet. Für diese Verbidnungen muss die AB 16 überquert werden. Ebenso kann die Relation Stockstadt - Nilkheim/ Schönbusch über den vorhandenen Flurweg entlang des Industrieweges oder über die Schippnerstraße (Industriegebiet) befahren werden.
Die Relation Stockstadt – Großostheim wird am südlichen Ende Sonnecks über den Flurweg geführt (siehe Anlage 1).
Beide Verbindungen bestehen inform einer wassergebundenen Decke und sind nicht alltagstauglich.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der Planung liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN-Normen zugrunde.
Der geplante gemeinsame Geh-/Radweg wird abgesetzt und einseitig entlang der Kreisstraße AB 16 über ca. 650 m bis zur Trasse der aufgelassenen Bahnlinie geführt. Die Baumaßnahme schließt an den bereits bestehenden gemeinsamen Geh-/Radweg des Landkreises Aschaffenburg auf Höhe des Abzweiges Sonneck/ Großostheim an (siehe Anlagen 1 und 2).
Die bereits bestehende Querungsanlage wird angepasst und im Falle eines späteren Ausbaues der AB 16 neu überprüft und ggf. gesichert ausgebaut. Die Aufstellfläche bietet gerade für Familien, Kindern sowie älteren Verkehrsteilnehmern Schutz beim Überqueren der Straße und verkürzt zusätzlich den Querungsweg.
Auf Höhe der Querungshilfe wird auf der Schönbusch gelegenen Fahrbahnseite eine neue Geh- /Radwegeverbindung von ca. 40 m an den bestehenden Flurweg eingerichtet. Die Wegeverbindung wird der Topographie angepasst und in Baumneupflanzungen eingebettet (Anlage 2).
Eine Beleuchtung ist, wie im bereits bestehenden Streckenabschnitt, nicht vorgesehen. Der Lückenschluss und auch die neue Wegeverbindung werden in Asphaltbauweise ausgebildet.
Gemäß den technischen Vorgaben ist im Anschluss an den Fahrbahnrandstreifen ein Bankett (Breite 1,50 m) und eine parallel verlaufende Entwässerungsmulde (Breite 1,0 m) geplant. Im Anschluss an die Entwässerungsmulde ist der gemeinsamen Geh-/Radweg beidseitig mit einem Bankettstreifen von 0,5 m Breite umgeben (Anlage 3). Die neue Wegeverbindung ist wie auch die bereits bestehende Strecke von geringer Längsneigung geprägt (siehe Anlage 4).
Die natürlich gewachsene Geländeform wird bei der Angleichung zum Bestand berücksichtigt.  Voraussichtlich sind streckenweise konstruktive Stützmaßnahmen zur Stabilisierung bzw. platzsparenden Anpassung des Geländes (Fa. Löwer) notwendig.
Im Zuge der Baumaßnahme sind teils schädlingsbefallene Nadel- und Laubbäume zu fällen. Die Fällungen werden durch gleichwertige Neupflanzungen ersetzt.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit Gartenamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Untere Naturschutzbehörde sowie der Gemeinden Stockstadt und Großostheim abgestimmt.

Grunderwerb und Kosten
Die geplante Baumaßnahme liegt überwiegend auf Flächen der Stadt Aschaffenburg. Ein Teilbereich der Flächeninanspruchnahme liegt jedoch auf Großostheimer Gemarkung und muss erworben werden.
Die Stadt Aschaffenburg hat die Firma Löwer bereits in die Planung eingebunden und anhand einer Vereinbarung dessen grundsätzliches Einverständnis für die dauerhafte Nutzung der Flächen erhalten.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist privater Grunderwerb erforderlich. Voraussichtlich sind mit 7 Eigentümern Grunderwerbsverhandlungen zu führen.
Kostenträger der Baumaßnahme sind die Stadt Aschaffenburg sowie die Gemeinden Großostheim und Stockstadt. Die Stadt Aschaffenburg bemüht sich um finanzielle Mittel aus Förderprogrammen.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei rd. 515 000 €. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Klimawirkungsprüfung
Die Bundesregierung hat zu verschiedenen Planungshorizonten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland aufgestellt. In diesem Sinne werden Maßnahmenpakte geschnürt, die zur Umsetzung dieser festgesetzten Ziele beitragen sollen. Ein Fokus liegt hierbei auf dem Verkehrswesen.
Der Umweltverbund soll durch die Verbesserung von Infrastruktur und Betrieb gestärkt werden. Insbesondere der Modal Split - Anteil des Radverkehres bietet Potential eine umweltschonende Mobilität weiter auszubauen. Hierfür verbessert die Stadt Aschaffenburg nicht nur die innerstädtischen Verbindungen, sondern auch die außerstädtischen Verbindungen in die umliegenden Gemeinden. Dadurch werden nicht nur Pendelverkehre sondern verstärkt Freizeitunternehmungen als Fahrerlebnis für Familien unterstützt. Durch die Stärkung des Radverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Radverkehrsmaßnahmen wird zum einen das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, und zum anderen auch der verkehrsbedingte Flächenverbrauch in und um Aschaffenburg zukünftig reduziert.
Der Planung liegen ein Übersichtsplan (M 1: 5000), ein Lageplan im Maßstab 1: 1000, ein Querprofilplan (M 1:100) und ein Längsprofilplan ( M 1:1000/100) bei.

.Beschluss:

I.
  1. Die Planung wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Bau eines einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweges ab Höhe Sonneck bis zu den ehemaligen Bahngleisen entlang der Kreisstraße AB 16 sowie der Ertüchtigung der bestehenden Querungshilfe wird zur Kenntnis genommen.

  3. Die Verwaltung wird gebeten mit den Gemeinden Großostheim und Stockstadt eine Bau – und Finanzierungsvereinbarung zu treffen.

  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen einzuleiten und die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…x..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.03.2021 19:13 Uhr