Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 4PVS/8/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2021 der Vorplanung der Neuordnung auf Grundlage der Vorplanung des Stadtplanungsamtes zugestimmt. Die Vorplanung beinhaltete eine Grundinstandsetzung der Fahrbahn von der Müllerstraße bis zur Merlostraße (abzüglich der ersten 80 m ab der Müllerstraße, die bereits im Rahmen des Projektes Nordring ausgebaut wurden) und der grundhaften Erneuerung der vorhandenen Gehwege, sowie eines Gehweg-Neubaus auf der Südseite von der Müllerstraße bis zum Beginn des bereits ausgebauten Gehwegs in Höhe der Einmündung Merlostraße. Ebenfalls Teil der Vorplanung sind öffentliche Stellplätze entlang der Ottostraße auf der Südseite.


  1. Projektbeschreibung

Dimensionierung der Verkehrsflächen:

Die Dimensionierung der Fahrbahn und der beiden Gehwege hat sich im Vergleich zur Vorplanung nicht geändert. Die Fahrbahn wird aufgrund von zweien Buslinien mit einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise ausgebaut –analog zu dem bereits ausgebauten, sich daran anschließenden Abschnitt der Ottostraße in Höhe der Einmündung Merlostraße. Die Gehwege variieren zwischen 2,35 m und 2,70 m auf der Nordseite und 2,00 m und 3,00 m auf der Südseite. Der 2,00 m breite Gehweg befindet sich parallel der geplanten Stellplätze; der 3,00 m Gehweg verläuft im Bereich der Fußgängerquerung und des Kindergartens. Aufgrund des Ausbauquerschnittes und der Implementierung des ÖPNV können keine separaten Radverkehrsanlagen angelegt werden.

Gehwege:

Der südliche Gehweg wird neu angelegt und verbindet die Fußverbindungen längs der Ottostraße von der Kreuzung Müllerstraße bis zur Glattbacher Überfahrt und schließt somit eine Lücke im Gehwegnetz auf der Südseite. Der Gehweg soll, analog zur Fortführung bis zur FOS/BOS, in Pflasterbauweise ausgebaut werden. Er wird im Bereich der geplanten Stellplätze verschwenkt. Aus Platzgründen kann hier nur ein Gehweg mit 2,00 Breite erstellt werden. Dieser Abschnitt ist ca. 40 m lang. In Teilbereichen des Gehweges muss die Böschung vor der Lärmschutzwand des Nordringes mit einer Reihe 1,00 m-Gabionen zum Gehweg hin abgesichert werden. Im Bereich der Lärmschutzwand des Kindergartens wird der Gehweg an drei „Ausbuchtungen“ mit Grünflächen versehen. Im weiteren Verlauf des südlichen Gehweges befinden sich zwei große Bestands-bäume, die erhalten werden sollen. Da sie mittig im Gehweg stehen, schlägt das Gartenamt vor, dass analog zum weiteren Verlauf des südlichen Gehweges entlang der Ottostraße der sensible Bereich um die Bäume mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen wird. Aufgrund der starken Wurzeln soll hier keine Oberflächenversiegelung stattfinden. Die Oberfläche soll wie gehabt mit Bessunger Kies erstellt und nur behutsam verdichtet werden, so dass die Fußgänger dort in ebener Fläche passieren können.
Der vorhandene Gehweg Nord wird grundhaft erneuert und teilweise verbreitert. Er soll, wie auch im weiteren Verlauf in beide Richtungen, in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Vor den vorhandenen Gebäuden und Mauern, sofern sie eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen, wird ein Einzeiler gesetzt.

Neue Stellplätze:

In der Vorplanung sind zwischen den vorhandenen Großbäumen gegenüber der Hausnummer 12 jeweils zwei Stellplätze geplant. Nach weiteren Untersuchungen des Gartenamtes zum Wurzelwerk empfiehlt dieses jeweils nur maximal ein Stellplatz zwischen zwei Bäumen zu erstellen, um größeren Schaden an den Wurzeln der Bäume und somit das Fällen der Bäume zu verhindern. Sollte sich während des Umbau herausstellen, dass die Wurzeln auch im geplanten Stellplatzbereich so stark sind, dass der Baum nicht zu erhalten wäre, schlägt die Verwaltung vor, den Stellplatz entfallen zu lassen. 
Die geplanten Stellplätze sind mit einer Breite von 2,70 m und einer Länge von 5,14 m großzügig dimensioniert und erleichtern den Umgang mit Kinderwägen. Sie werden mit einem Drainfugen-pflaster ausgebaut und entlasten somit das städtischen Kanalnetz. Als Ergänzung zu den vier Stellplätzen sollen zwei Stellplätze auf der Fahrbahn markiert werden. Die Stellplätze werden zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr als reine Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und in der übrigen Zeit für Anwohner freigegeben. Für die Beschäftigten des Kindergartens werden Stellplätze in ausreichender Zahl auf dem Gelände auf einer eigenen Stellplatzanlage vor dem Eingang des Kindergartens vorgehalten.

Fußgängerschutzanlage (FSA):

Nach vorigen Absprachen soll die Fußgängerquerung mittels einer Lichtsignalanlage für Fußgänger erfolgen. Dabei zeigt die Fußgängerampel für den Längsverkehr DauerGRÜN und für den Fußgänger DauerROT. Erst bei einer Anforderung durch einen Fußgänger schaltet diese für den Längsverkehr auf ROT. Diese Betriebsweise einer FSA wurde vom Tiefbauamt in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt in der Spessartstraße zum ersten Mal in Aschaffenburg erfolgreich getestet. Es ist geplant, die gemeinsame ROT-Zeit der beiden Verkehrsströme im Phasen-übergang auf 2 Sekunden zu setzen. Damit wird die Sicherheit für die querenden Fußgänger erhöht. Die Anlage wird barrierefrei als geteilter Übergang für Blinde und Rollstuhlfahrer ausgebaut und mit einem akustischen Signal für Blinde versehen.

Da die Ottostraße vom ÖPNV befahren wird, erhalten die Busse hinsichtlich dem GRÜN eine Vorrangschaltung gegenüber Fußgängeranforderungen.

Um den eventuellen Missbrauch von spielenden Kindern an den Tastern der Fußgänger-anforderung zu vermeiden, wird eine zweite bzw. dritte Fußgängeranforderung in wenigen Sekunden hintereinander erst zeitversetzt mit einem MindestGRÜN für den Individualverkehr vom System abgearbeitet.

Radverkehr:

Auf separate Fahrradverkehrsanlagen wird in Absprache mit dem Radverkehrsbeauftragten trotz Hauptverbindung erster Ordnung verzichtet, da die Straße nach ihrem Ausbau auch weiterhin eine streckenbezogene, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhält. Eine Einbindung in die T30-Zone ist aufgrund der geplanten Fußgängerschutzanlage aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nach Ausbau sollen Radsymbole auf der jeweils rechten Fahrbahnhälfte wie schon im weiteren Verlauf markiert werden, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer für den vorhandenen Radverkehr zu sensibilisieren.

Arbeiten der AVG und Beleuchtung:

Die Beleuchtung auf der Südseite wird grundhaft erneuert, die Maststandorte verändert und auf die neue Situation angepasst. Die AVG plant alle ihre Wasser-und Gasleitungen sowie Elektro-leitungen im Gehweg zu erneuern. Dazu muss auch die Kreuzung Merlostraße / Ottostraße während der Bauarbeiten gesperrt werden. Eventuell werden auch ein- oder zwei Hausanschlüsse erneuert.


  1. Kosten

Die berechneten Kosten betragen:


EUR
Baukosten
585.732
Beleuchtung
10.500
Baukosten gesamt
596.232
Baunebenkosten 20%
119.246
Gesamtkosten netto
715.478
Gesamtkosten brutto
851.419

Für die Baumaßnahme ergeben sich somit Gesamtkosten von 851.419 € brutto.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


  1. Finanzierung

Das Projekt „Neuordnung Ottostraße“ wird über eine neu zu bildende Haushaltsstelle abgerechnet. Die entsprechenden Mittel werden für das Haushaltsjahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung beantragt. Das Projekt ist im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet.


  1. Bauabschnitte und weiteres Vorgehen

Die Baumaßnahme wird bautechnisch in zwei Abschnitte geteilt. 

Der erste Abschnitt beginnt nach der Fertigstellung des Rohbaus des Kindergartens – voraussichtlich Anfang April 2022 und reicht von der Müllerstraße bis zum geplanten Eingang des Kindergartens einschließlich der Fußgängerschutzanlage. Es sind dafür ca. 6 Monate Bauzeit vorgesehen (einschließlich Arbeiten der AVG). Die Arbeiten werden in Vollsperrung durchgeführt, die Ottostraße wird bis zur Baustelle zur Sackgasse. Der fertiggestellte Gehweg und die Stellplätze können somit aus Richtung Müllerstraße bei Inbetriebnahme des Kindergartens genutzt werden.

Der zweite Abschnitt erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kindergartens. Er reicht dann von der Fußgängerschutzanlage bis zur Einmündung der Merlostraße. Auch der zweite Abschnitt wird in Vollsperrung ausgeführt werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zur Neuordnung der Ottostraße zwischen der Müllerstraße und der Merlostraße zu.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Neuordnung der Ottostraße auf Grundlage der Entwurfsplanung herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.03.2022 19:21 Uhr